1. Anlass der Planung
Die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) ist Eigentümerin von Grundstücken in Meiendorf im Stadtteil Rahlstedt, südlich des Nordlandweges und der Zellerstraße. Für die Grundstücke plant die SAGA Unternehmensgruppe eine vollständige Neuentwicklung.
Im Plangebiet befindet sich derzeit eine ein- bis viergeschossige Servicewohnanlage für Senioren. Der Gebäudebestand weist zum einen hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und entspricht zum anderen nicht den rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Beständen zeigen, dass die Kosten einer möglichen Sanierung bzw. Modernisierung der Bestände und die Kosten eines barrierefreien Aus- und Umbaus für die Vorhabenträgerin nicht wirtschaftlich dargestellt werden können.
Zur Modernisierung des Wohnungsangebotes, zur Schaffung von insbesondere auch familienfreundlichen Wohnungen bei gleichzeitigem Erhalt von seniorengerechtem Wohnen im Quartier hat sich die SAGA Unternehmensgruppe für einen Abriss zugunsten einer vollständigen Neubebauung der Grundstücke mit rund 450 Wohneinheiten entschieden. Zudem ist innerhalb des Plangebiets der Neubau einer Kindertagesstätte geplant, um dem hohen Bedarf an Betreuungsangeboten für die potenziellen Mieterinnen und Mieter der Familienwohnungen und Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Stadtteil zu entsprechen.
Im Sozialraum Rahlstedt-Meiendorf gibt es zum Stand 2023 etwa 1.000 Sozialwohnungen. Bis zum 01.01.2025 fallen ca. 6 Prozent der im Sozialraum Meiendorf vorhandenen Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum stellt demnach einen geeigneten Schritt dar, um der Wohnungsnachfrage aus der vorhandenen Bevölkerungsstruktur zu begegnen. Insgesamt sollen im Plangebiet an Nordlandweg und Zellerstraße 344 öffentlich geförderte Service-Wohnungen sowie rund 100 weitere Wohneinheiten für Familien und anderweitige Bewohnende entstehen.
Da die vorgesehene Neubebauung mit dem geltenden Planrecht nicht vereinbar ist, soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag.