Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf

Niendorf 97 (Langenhorst)

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Stand: 03. Dezember 2024

INHALTSVERZEICHNIS

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf1

INHALTSVERZEICHNIS2

1.Anlass der Planung1

2.Grundlage und Verfahrensablauf2

3.Planerische Rahmenbedingungen2

3.1 Raumordnung und Landesplanung2

3.1.1 Flächennutzungsplan 2

3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz 2

3.1.3 Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (Senats-Drs. 2021/01547) bei Betroffenheit Grünes Netz 3

3.1.4 Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt (Senko-Drs. 190912/8) 4

3.1.5 Gründachstrategie (Senats-Drs. 2020/11432) 4

3.1.6 Güterumgehungsbahn 4

3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen4

3.2.1 Bestehende Bebauungspläne 4

3.2.2 Altlastenverdächtige Flächen 5

3.2.3 Kampfmittelverdacht 5

3.2.4 Bauschutzbereich 5

3.2.5 Fluglärmschutzzonen 6

3.2.6 Gesetzlich geschützte Biotope 6

3.2.7 Baumschutz 7

3.2.8 Überschwemmungsgebiet 7

3.2.9 Sonstige Schutzgebiete 7

3.3 Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen8

3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne 8

3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten 9

3.4 Angaben zum Bestand10

3.4.1 Lage 10

3.4.2 Gebäudebestand und Nutzungen 10

3.4.3 Freiraumstrukturen und Topographie 11

3.4.4 Erschließung 11

3.4.5 Räumliches Umfeld 12

3.4.6 Soziale Infrastruktur, Nahversorgung 12

4.Umweltbericht13

4.1 Vorbemerkungen13

4.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans 13

4.1.2 Kurzdarstellung der Inhalte der Funktionsplanung 14

4.1.3 Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben 19

4.1.4 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes 19

4.1.5 Fachgutachten 22

4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen24

4.2.1 Schutzgut Mensch 25

4.2.2 Schutzgut Luft 31

4.2.3 Schutzgut Klima 33

4.2.4 Schutzgut Boden 37

4.2.5 Schutzgut Wasser 42

4.2.6 Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt und der artenschutzrechtlichen Belange 54

4.2.7 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild 71

4.2.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 75

4.2.9 Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle 75

4.2.9.1 Bau der geplanten Vorhaben einschließlich Abrissarbeiten 75

4.2.9.2 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung 75

4.2.9.3 Eingesetzte Techniken und Stoffe 75

4.2.9.4 Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen 76

4.3 Beschreibung und Bewertung von Planungsvarianten76

4.3.1 Planungsvarianten 76

4.3.2 Bautechnische Varianten zum Umgang mit dem Bau der Spielfelder im Überschwemmungsgebiet: 79

4.3.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 85

4.4 Zusätzliche Angaben86

4.4.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 86

4.4.2 Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) 86

4.4.3 Zusammenfassung des Umweltberichts 86

5.Planinhalt und Abwägung89

5.1 Begründung und Abwägung der Standortwahl89

5.1.1 Standortprüfung Brummerskamp 90

5.1.2 Standortprüfung Vogt-Cordes-Damm 92

5.1.3 Standortprüfung Schmiedekoppel 94

5.1.4 Standortprüfung Groß Borsteler Straße / Papenreye 95

5.1.5 Standortprüfung Lokstedter Steindamm / Martinistraße 97

5.1.6 Standortprüfung Vielohweg 99

5.2 Funktionsplanung für das Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum des FCSP100

5.3 Sondergebiet102

5.3.1 Art der baulichen Nutzung 102

5.4 Flächen für Sportanlagen102

5.4.1 Art der baulichen Nutzung 102

5.4.2 Maß der baulichen Nutzung 103

5.4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 105

5.5 Verkehrsflächen105

5.5.1 Öffentliche Verkehrsflächen 105

5.5.2 Verkehrliche Auswirkungen 107

5.5.3 Mobilitätskonzept 108

5.5.4 Ruhender Verkehr 109

5.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte110

5.7 Gestalterische Festsetzungen111

5.8 Technischer Umweltschutz112

5.8.1 Verkehrslärm 113

5.8.2 Fluglärm 114

5.8.3 Gewerbelärm 114

5.8.4 Sportlärm 114

5.9 Klimaschutz und Klimaanpassung116

5.9.1 Klimaschutz 116

5.9.2 Klimaanpassung 117

5.10 Wasser (Wasserflächen, Oberflächenentwässerung, Hochwasserschutz)117

5.10.1 Hochwasserschutz 117

5.10.2 Flächen für die Regelung des Wasserabflusses, Oberflächenentwässerung 120

5.10.3 Wasserflächen 121

5.10.4 Flächen für die Regelung des Wasserabflusses 121

5.10.5 Schmutzwasser 122

5.11 Grünflächen122

5.11.1 Private Grünfläche - Retentionsfläche 122

5.11.2 Private Grünfläche - Gehölzgruppen / Parkanlage 122

5.11.3 Private Grünfläche - Streuobstwiese, Feuchtbiotop 122

5.11.4 Private Grünfläche - Dauerkleingärten 122

5.11.5 Öffentliche Grünfläche - Parkanlage FHH 123

5.12 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege123

5.12.1 Naturschutzrelevante Begrünungsmaßnahmen 123

5.12.2 Grundwasserschutz 126

5.12.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 127

5.12.4 Maßnahmen zum Artenschutz 129

5.13 Abwägungsergebnis132

5.14 Nachrichtliche Übernahmen132

5.14.1 Überschwemmungsgebiet 132

5.14.2 Gesetzlich geschütztes Biotop 132

5.14.3 Maßnahmenflächen „M4“ und „M5“ 132

5.14.4 Unverbindliche Vormerkung 132

5.15 Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung, Bodenordnung133

5.16 Aufhebung bestehender Pläne133

5.17 Flächen- und Kostenangaben133

5.17.1 Flächenangaben 133

5.17.2 Kostenangaben 134

Anhang: Abgrenzung der externen Ausgleichsfläche „Ohmoor“135

1. Anlass der Planung

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Niendorf 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Sportflächen im Bezirk Eimsbüttel geschaffen werden.

Der Bezirk Eimsbüttel verfolgt zudem das Ziel, die Nutzungen entlang der Magistrale Kollaustraße zu diversifizieren und städtebaulich zu fassen. Dieses Ziel wird mit einem neuen Funktionsgebäude an der Kollaustraße erreicht.

Mit der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für den baulichen Eingriff soll zudem der Ausbau des Gewässerrandstreifens der Kollau im Sinne einer ökologisch hochwertigen Fläche nach Vorbild der bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahme südlich der Kleingartenfläche an der Niendorfer Straße sichergestellt werden.

Die Erweiterung der Sportflächen im Bezirk ermöglicht die Realisierung eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für den FCSt.Paulivon1910e.V. (FCSP).

Ein Nachwuchsleistungszentrum ist eine seitens des Ligaverbandes der deutschen Fußball-Lizenzligen im Ligainstitut vorgeschriebene Leistung, die die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga zu erbringen haben. Dies bedeutet, dass neben den erforderlichen Trainingsplätzen für die Profimannschaft weitere Spielfelder ausschließlich für das Training der Nachwuchsmannschaften zur Verfügung stehen müssen.

Derzeit stehen dem FCSP für das Training sowohl der Profiabteilung (Lizenzbetrieb) als auch der Nachwuchsmannschaften die über den Sportrahmenvertrag des Bezirks Eimsbüttel an den Verein übertragenen Sportanlagen am Brummerskamp und an der Kollaustraße zur Verfügung. Die beiden Anlagen bieten neben einem Funktionsgebäude (Kollaustraße) sowie einem Kabinentrakt und einer Containerlösung zur Darstellung der Funktionsbedarfe (Brummerskamp) insgesamt 3 Spielfelder mit Normgröße (2x Kollaustraße, 1x Brummerskamp), ein Kleinspielfeld (Kollaustraße) sowie kleinere Freiflächen für Trainingseinheiten abseits der Spielfelder.

Um die dauerhafte sportliche Konkurrenzfähigkeit sicherzustellen, benötigt der Verein eine Sportanlage, die ein paralleles Training von Profi- und Nachwuchsmannschaften an einem gemeinsamen Standort ermöglicht. Erforderlich ist eine Sportanlage mit Funktionsgebäuden, die alle Bedarfe der Profiabteilung und des Nachwuchsleistungszentrums abbilden, sowie 7 Spielfelder in Normgröße, die einen durchgehenden Trainingsbetrieb beider Abteilungen mit der erforderlichen Qualität gewährleisten. Über eine dieser Anforderung entsprechende oder darüber hinausgehende Ausstattung verfügen nicht nur große potenzielle Mitbewerber der 1. Bundesliga, sondern auch kleinere Vereine der zweiten Liga.

Es liegt im öffentlichen Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg, dass der FCSP diese Voraussetzungen erfüllen kann. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in Abstimmung mit dem Verein unterschiedliche Standorte, unter anderem auch in Bergedorf und Neugraben, untersucht. Im Ergebnis wurde der Bezirk Eimsbüttel mit der Aufstellung eines Bebauungsplans beauftragt, um eine Erweiterung des fachlich geeigneten und bereits etablierten Trainingsstandorts an der Kollaustraße planungsrechtlich zu sichern und einen unterbrechungsfreien, fortlaufenden Trainingsbetrieb zu ermöglichen.

Durch einen ebenfalls per Senatsbeschluss abgesicherten Flächentausch wird gewährleistet, dass die an der Sportanlage Kollaustraße bestehende Baseballanlage an einen Ersatzstandort an der Vogt-Kölln-Straße umziehen kann, sowie, dass die Flächen für Breitensport im Bezirk Eimsbüttel insgesamt nicht verringert werden.

Bei der Planung gilt es insbesondere auch die vorhandenen Wegebeziehungen, Gewässer- und Grünstrukturen zu berücksichtigen, sowie den Anforderungen des Hochwasserschutzes im Überschwemmungsgebiet gerecht zu werden.

Die vor wenigen Jahren neu angelegten Kleingärten zwischen Langenhorst und Niendorfer Straße werden planungsrechtlich gesichert. Die im Zusammenhang mit der Kleingartenanlage bereits umgesetzte naturschutzfachliche Maßnahmenfläche wird in den Geltungsbereich mit aufgenommen.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394, S. 1, 28)

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss E .../... vom ..................... (Amtl. Anz. S. ......) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 07. März 2023 (Amtl. Anz. S. 358) am 28. März 2023 stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom ........................ (Amtl. Anz. S. .....) in der Zeit vom ...................... bis einschließlich ........................ stattgefunden.

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