4.2.4.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Topographie
Das Höhenniveau im Plangebiet liegt insgesamt zwischen ca. 5,40 m ü. NHN (Sohle Kollau) und 12,30 m ü. NHN (Verwallung östlich der Zufahrt zum Vereinsgebäude). Die Geländehöhen im Bereich der vorhandenen Sportplätze bewegen sich zwischen 8,0 m (Baseballanlage) und 9,3 m ü. NHN (östliche Spielfelder). Im östlichen Abschnitt der Straße Langenhorst wird auf der nördlichen Straßenseite ein ausgeprägter Höhenversatz zwischen Sportflächen und Straße durch Böschungen oder Mauern überwunden. Im mittleren Abschnitt der Straße Langenhorst erstreckt sich auf der südlichen Straßenseite ein ca. 80 cm hoher Wall, der den Übergang zum angrenzenden Grünland bildet.
Die Geländehöhen im Bereich der Freiflächen zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau bewegen sich zwischen 7,0 und 7,8 m ü. NHN, dabei fällt das Gelände von Nordwest nach Südost. Die Flächen westlich des Langenhorstgrabens liegen i.M. bei ca. 7,4 - 7,5 m ü. NHN, die Flächen östlich des Langenhorstgrabens liegen i.M. bei ca. 7,2 - 7,3 m ü. NHN.
Versiegelung
Der Versiegelungsgrad im Plangebiet ist durch den hohen Anteil an Freiflächen im Vergleich zu den benachbarten Wohn- und Gewerbegebieten relativ gering. Im Bereich der derzeitigen Sportflächen nördlich der Straße Langenhorst liegen zwei Naturrasen- und ein Kunstrasenspielfeld sowie ein Baseballfeld in Naturrasen, zudem ein Vereinsgebäude (ca. 1.500 m²), mehrere kleinere Betriebsgebäude sowie Erschließungs- und Stellplatzflächen.
Die Grünlandflächen zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau sind bis auf die Wegeflächen unversiegelt.
Der Bereich der vorhandenen Wohnbebauung an der östlichen Langenhorst ist im Geoportal (Bodenversiegelung) mit einem Versiegelungsgrad von 50-60% dargestellt. Im Bereich der (relativ neuen) Kleingartenflächen mit üblicher Kleingartenbebauung ist ein geringer Versiegelungsgrad von 20-30 % anzunehmen.
Geologie
Der Untergrund im Plangebiet besteht bis in eine Tiefe von ca. - 30 m ü. NHN hauptsächlich aus Sanden und Geschiebemergel der Saale-Kaltzeit. Da das geplante Vorhaben keine tiefergehenden Eingriffe umfasst, sind darunter liegende geologische Strukturen nicht relevant. Im Planungsraum sind die Ablagerungen der Saale-Kaltzeit an der Oberfläche teilweise in geringer Mächtigkeit durch Niederungssande der jüngeren Weichsel-Kaltzeit sowie Niedermoortorfe der jüngsten geologischen Epoche überdeckt. Die Sande der Saale- und der Weichsel-Kaltzeit bilden im Planungsraum den oberflächennahen Grundwasserleiter.
Böden
Im Bereich zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau wurden im September 2021 von Büro LLS zehn Bohrungen bis zu einer maximalen Tiefe von ca. 3 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt. Dabei wurden an allen Standorten anthropogen überprägte und relativ mächtige (ca. 40-80 cm) Oberböden mit schwankenden Anteilen an Fremdstoffen (Müll, Steine, Pflasterplatten, Bauschutt etc.) vorgefunden. Dies ist auf die Vornutzung als Kleingartensiedlung zurückzuführen. Der vorgefundene Oberboden eignet sich voraussichtlich nicht bzw. nur zu geringen Anteilen zum Wiedereinbau in die Tragschichten der geplanten Sportplätze (Zuordnungswert Z2 gemäß LAGA-Tabelle wegen Überschreitung des Parameters PAK).
Die darunter anstehenden Böden bestehen aus stark schluffigen Sanden bis sandigen Schluffen. Zonal können stärker bindige Bodenschichten auftreten (Schlufflinsen). Grundwasser und / oder Schichtenwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchungen 2021 zwischen 0,8 und 1,9 m unter GOK angetroffen, in 2023 (s.u.) ab einer Tiefe von 0,19 m unter GOK (genauere Aussagen zum Grundwasser s. Kap. 4.2.5 Schutzgut Wasser). Der Boden wird als überwiegend wasserundurchlässig eingeordnet, so dass die Herstellung eines funktionsfähigen Entwässerungssystems die Voraussetzung für die Herstellung von Sportplätzen in diesem Bereich ist. Das Baugrundgutachten weist darauf hin, dass die vorkommenden Bodenarten des anstehenden Baugrundes zonal besonders empfindlich gegenüber einer Veränderung des natürlichen Wassergehalts sind. Bei Wassersättigung verliert der anstehende Boden seine Standfestigkeit und Verdichtungsfähigkeit. Bei anfallenden Erdarbeiten wird in Abhängigkeit des Bauzeitpunktes ggf. eine Bodenstabilisierung durch Zugabe von hydraulischen Bindemitteln erforderlich. Der anstehende Boden ist bedingt für die Herstellung eines Vor-Ort-Versickerungssystems in Form von Sickergräben geeignet, dabei muss jedoch der zonal hohe Grundwasserstand beachtet werden.
Im Bereich des Weges „Brandfurt“ befinden sich im Unterbau Bauschutt und Schlacke.
2023 wurde von Büro LLS das o.g. Baugrundgutachten insbesondere zur Gewinnung von Informationen über den Schwankungsbereich des Grundwassers um Erkenntnisse aus sechs weiteren Rammkernsondierungen ergänzt, von denen fünf als Grundwassermessstellen ausgebaut wurden (genauere Aussagen zum Grundwasser s. Kap. 4.2.5 Schutzgut Wasser). Der vorgefundene Schichtenverlauf entspricht dabei weitestgehend den Ergebnissen aus 2021.
Im Bereich der Sportflächen nördlich der Straße Langenhorst sind die Böden durch die Sportplatzaufbauten weitestgehend anthropogen überformt.
Versickerungspotenzial
Das hydrogeologische Gutachten von Büro BWS stellt dar, dass im nördlichen Teil des Planungsraums nördlich der Straße Langenhorst günstigere Randbedingungen für eine Versickerung gegeben sind. Im südlichen Teil des Planungsraums sind geringe Grundwasserflurabstände gegeben, so dass eine Versickerung von Niederschlagswasser hier eher eingeschränkt bis unwahrscheinlich ist. Eine Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt im Planungsraum bereits heute an verschiedenen Stellen nördlich der Straße Langenhorst. Eine Niederschlagsversickerung führt zu einem Anstieg des Grundwasserstands im Bereich der Anlage und ihrer Umgebung. Konflikte infolge der bestehenden Niederschlagsversickerung sind nicht bekannt.
Bodenkühlleistung
Wie bereits im Kap. 4.2.3. (Schutzgut Klima) dargestellt werden im Geoportal im Plangebiet „Flächen mit hoher Bodenkühlleistung aufgrund von Grundwasseranschluss“ dargestellt.
Altlasten
Für das Plangebiet sind im Altlastenhinweiskataster und Bodenzustandsverzeichnis folgende Flächen registriert:
- Flächen Nr. 6242-020-00: Die Auffälligkeiten aus Luftbildern und Grundkarten (6242-020-00) werden mit der Ergänzung „erledigt (Verdacht ausgeräumt)“ geführt. Eine Untersuchung fand nicht statt.
- Nr. 6242-021-00: Die Verfüllung des ehemaligen Grabens hat nach 1952 bis vor 1961 stattgefunden. Bei Untersuchungen des Bodens in 2010 wurden erhöhte Blei, Quecksilber und PAK (EPA)-Gehalte festgestellt. Bei Baumaßnahmen ist u.a. wegen angetroffener sandiger Auffüllungen und den Untersuchungsergebnissen mit Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial zu rechnen.
Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden.