Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.7.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet hat durch die weitläufigen Freiflächen der Sportplätze, die hohen Grünanteile im Bereich der Kleingärten, den naturnahen Gehölzbestand rund um das Regenrückhaltebecken bzw. die zu- und abfließenden Gräben, die bereits umgesetzte Ausgleichsmaßnahme „Feuchtbiotop und Obstwiese“ Niendorfer Straße 99 sowie vor allem durch das offene und durch Wiesen geprägte Areal zwischen der Straße Langenhorst und dem Gewässerlauf der Kollau eine sehr grüne und im Vergleich zu den Stadtquartieren im Umfeld relativ naturnahe Prägung. Der fast durchgängige Baumbestand entlang der Straße Langenhorst bildet zusammen mit der linearen Gehölzvegetation an der Kollau eine raumbildende grüne Kulisse, die die bachnahe Wiesenfläche parkartig erscheinen lässt. Insbesondere die größeren Bäume nördlich der Straße Langenhorst schirmen zum großen Teil die Ballfangzäune und andere betriebliche Einrichtungen im Bereich der Sportanlagen vom angrenzenden - zwar nicht öffentlichen, aber derzeit frei zugänglichen - Erholungsraum ab (s. auch Kap. 4.2.1). Die Wiese selbst ist nicht mit Bäumen bestanden. Auch parallel zur Kollaustraße bzw. im Einmündungsbereich der Straße Langenhorst in die Niendorfer Straße stehen große und dichte Baumgruppen und Einzelbäume, die zur hohen Durchgrünung des Plangebietes beitragen (s. auch Kap. 4.2.6 Schutzgut Pflanzen und Tiere).

Die Sportanlagen selbst sind bis auf die randlichen Vegetationsbestände intensiv genutzt und durch großflächige und weitläufige Rasen- und Kunstrasenspielfelder bzw. Grandflächen geprägt. Die Topographie ist überwiegend eben, auffällig ist eine Verwallung im Zufahrtsbereich zum Vereinsheim sowie eine wallartige Geländemodellierung parallel zur Kollaustraße. Die Übergänge zwischen den Sportflächen und der Straße Langenhorst sind teilweise durch Böschungen und Mauern ausgebildet.

In der Straße Langenhorst stehen einige prägnante Großbäume, teilweise auf Privatgrundstücken, die zusammen mit dem Baumbestand auf der nördlichen Straßenseite ein sehr grünes Erscheinungsbild der Straße erzeugen.

Der relativ geradlinige Bachlauf der Kollau ist überwiegend dicht mit Bäumen und Strauchunterwuchs bestanden. Durch bereichsweise umgesetzte Renaturierungsmaßnahmen in den Uferbereichen mit Steinschüttungen statt Uferverbau und wechselnden Böschungsneigungen konnten naturnähere Bachabschnitte gestaltet werden.

Wie bereits in Kap. 4.2.1 (Schutzgut Mensch / Erholung) dargestellt ist das gesamte Plangebiet in der Fachkarte des LaPro „Erholung und Landschaftsbild“ (2020) als Landschaftsbildraum „Grünflächenlandschaft, eingeschränkt nutzbar“ mit der Überlagerung „Auenlandschaft“ entlang der Kollau dargestellt.

4.2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die größte Veränderung des derzeitigen Landschafts- und Ortsbildes erfolgt mit der Erweiterung der Sportflächen nach Süden um die beiden zusätzlichen Sportplätze im Überschwemmungsgebiet und den vorgesehenen neuen Gebäudekörpern an Kollaustraße und Langenhorst sowie mit der teilweisen Verlagerung und dem Ausbau der Straße Langenhorst, was mit der Überplanung eines größeren Teils des prägenden Baumbestandes verbunden ist.

Im Hinblick auf die geplanten und voraussichtlich gemäß der aktuellen Funktionsplanung gegenüber dem Ursprungsgelände leicht erhöht liegenden zwei neuen Sportflächen südlich der Straße Langenhorst wird sich die Raumwirkung auf der Fläche insbesondere durch die technischen Einrichtungen (erforderliche Ballfangzäune an allen Seiten der Spielfelder, Flutlichtmasten) deutlich verändern. Dies gilt auch, wenn man nicht den Ist-Zustand einer offenen Grünlandfläche zum Vergleich heranzieht, sondern die nach dem geltenden Planrecht grundsätzlich zulässigen Einrichtungen für Kleingärten (Lauben, Gartenzäune). Bei Umsetzung der aktuellen Funktionsplanung bedeutet die geplante Höhenlage von 7,4 m ü. NHN für den östlichen Sportplatz sowie 7,8 m ü. NHN für den westlichen Sportplatz gegenüber dem derzeitigen mittleren Höhenniveau der Flächen von 7,25 m bis 7,45 ü. NHN, dass das Gelände im Mittel um max. 50 cm aufgeschüttet wird. Die Übergänge zu den angrenzenden Retentionsflächen (s.u.) können dabei durch überwiegend flache und wechselnde Böschungsneigungen mit kleinräumigen Bepflanzungen landschaftsgerecht ausgebildet werden. Die erforderlichen Höhen der Ballfangzäune von 4 m an den Längsseiten und 6-8 m an den Querseiten der Spielfelder lassen sich jedoch nur bedingt landschaftsgerecht einbinden, so dass hier von einer starken Veränderung des Landschaftsbildes auszugehen ist; dies insbesondere im Winter, wenn die geplante partielle Begrünung der Zäune mit teilweise auch immergrüner Rankbepflanzung optisch weniger in Erscheinung tritt. Zur Überprägung des Landschaftsraumes tragen zudem die erforderlichen ca. 16 m hohen Flutlichtmasten bei. Auf jedem Spielfeld werden sechs Masten errichtet. Die Flächen südlich der Langenhorst sind derzeit komplett unbeleuchtet, was sich durch die geplante Beleuchtung während der Betriebszeiten deutlich verändern wird.

Zur Minderung der durch die Ballfangzäune entstehenden optischen Beeinträchtigungen sollen insbesondere im Hinblick auf Blickbeziehungen zum intensiv frequentierten Kollauwanderweg neben der geplanten Zaunberankung auch die locker im Bereich der Retentionsflächen (Maßnahmenflächen „M2“ und „M3“) verteilten Baum- und Strauchgruppen beitragen (s.u.).

Die Veränderung des Landschaftsbildes ist weiterhin durch die Überplanung eines größeren Teils des vorhandenen und raumbildenden bzw. abschirmenden Baumbestandes im Plangebiet bedingt (s. auch Kap. 4.2.6 Schutzgut Pflanzen und Tiere). Die derzeit eingegrünten Randbereiche der Sportanlagen im Nordwesten, Osten und Süden entlang der Langenhorst werden überwiegend durch die intensive Ausnutzung der Sportanlagenflächen incl. der erforderlichen Funktionsgebäude und Erschließungsflächen bis dicht an die Ränder überplant. Dazu kommt der geplante normgerechte Ausbau der Straßenverkehrsfläche Langenhorst incl. Entwässerungsanlagen, der ebenso zu Baumverlusten führt. Konkret bedeuten die Überplanungen den Entfall der vorhandenen Baumreihen nördlich des Baseballfeldes, des überwiegenden Anteils der Einzelbäume entlang der Kollaustraße, der Baumgruppe an der Ecke Kollaustraße/Niendorfer Straße sowie zahlreicher Einzelbäume, die südlich der Sportplatzflächen parallel zur Straße Langenhorst stehen (s. auch Tabelle 2).

Baulich wird sich insbesondere die Ecke Kollaustraße/Niendorfer Straße verändern, wo ein Baufeld für ein neues viergeschossiges Vereinsgebäude des FCSP geplant ist.

Erhalten bleibt der raumwirksame Gehölzbestand im Umfeld des vorhandenen naturnahen Regenrückhaltebeckens sowie entlang der zu- und abfließenden Gräben, der Baumbestand nordöstlich der Flächen für Sportanlagen „(A)“, der Baumbestand südlich des geplanten mittleren Funktionsgebäudes, der Baumbestand nördlich der Kleingärten und der gesamte Vegetationsbestand an der Kollau. Zudem bleibt der gesamte naturnahe Komplex der Ökokontofläche mit der Streuobstwiese und dem angrenzenden Feuchtbiotop erhalten (Maßnahmenflächen „M4“ und „M5“).

Den hinsichtlich des Landschaftsbildes eher nachteiligen Veränderungen im Plangebiet steht die Gestaltung von strukturreichen Lebensräumen im Bereich der Retentionsflächen und der Sekundäraue gegenüber, die zu einem naturnäheren Landschaftsbild in diesem Bereich führen werden. Wie bereits in Kap. 4.1.2 dargestellt werden zum Ausgleich des verloren gehenden Retentionsvolumens auf den die beiden südlichen Spielfelder nach Westen, Süden und Osten einrahmenden Flächen neue naturnahe Retentionsbereiche geschaffen (Maßnahmenflächen „M2“). Zudem wird der nach Süden anschließende, ca. 20 m breite Uferrandstreifen der Kollau als naturnahe Sekundäraue für den Hochwasserfall optimiert, indem hier ebenfalls Retentionsmulden hergestellt werden (Maßnahmenflächen „M3“). Die geplanten Höhen liegen in den Retentionsflächen für die Sportflächen bei im Mittel ca. 6,8 m ü. NHN und im Bereich der geplanten Sekundäraue zwischen 6,3 m bis 6,5 m ü. NHN. Zwischen der Sekundäraue und der Kollau sind fünf Ein- und Ausströmbereiche geplant.

Die Übergänge zwischen den beiden südlichen Sportflächen und den tiefer liegenden Retentionsbereichen werden durch Böschungen mit wechselnden Böschungsneigungen gestaltet. Die geplanten Retentionsbereiche sind „schlauchförmig“ angelegt, die sich im Hochwasserfall über den Fließdruck des Wassers füllen und beim Ablaufen ein zu schnelles Abfließen verhindern. Insbesondere in der Sekundäraue entstehen durch eine differenzierte Höhenstaffelung wechselfeuchte Bereiche für die Entwicklung von kleinteiligen Hochstaudenflächen und Röhrichten im Wechsel mit Feuchtgrünland. Durch die gestaffelte Geländemodellierung entstehen in den Maßnahmenflächen „M2“ und „M3“ kleinteilige und vielfältige Standortausprägungen, die im Gegensatz zum jetzigen homogenen Grünland eine deutlich höhere Strukturvielfalt und Naturnähe erzeugen. Dies wird durch verschiedene Landschaftselemente erreicht wie partielle Bepflanzungen mit höhengestuften flächigen Baum- und Strauchgruppen, mit der Pflanzung von mittel- und großkronigen Einzelbäumen und Baumgruppen, mit Initialanpflanzungen von Röhricht und Uferstauden sowie mit der Anlage von Feuchtgrünland. Für die nördlichen Uferbereiche der Kollau sind den Bestand ergänzende Pflanzungen von standortgerechten Ufergehölzen geplant.

Im Bereich der nördlichen Flächen für Sportanlagen „(A)“ werden an den Rändern Anpflanz- und Erhaltungsgebote festgesetzt, die randliche Eingrünungen insbesondere zum nördlich angrenzenden Gewerbegebiet schaffen.

Bei der Bemessung der Straßenverkehrsflächenerweiterung wird berücksichtigt, dass bei der Neuaufteilung des Straßenraums auch neue Baumpflanzungen zu etablieren sind. Die Bemessung der Straßenverkehrsfläche im Bereich Langenhorst und Kollaustraße lassen in gewissem Umfang neue Baumstandorte zu. Im Rahmen der Magistralenplanung werden im Bereich der planerisch erweiterten Straßenverkehrsfläche der Kollaustraße neue Baumstandorte entstehen.

Im Hinblick auf die konzeptionellen Zielaussagen für die grüne Achse an der Kollau „Urbane Wasserlandschaft Kollau entwickeln“ und „Aufwertung Auenlandschaft“ (vgl. auch Kap. 4.2.1) kann festgestellt werden, dass diese im Bereich der Retentionsflächen und in der Sekundäraue hochwertig und weitestgehend umgesetzt werden, wenngleich durch den Bau der Sportplätze der dafür zur Verfügung stehende Bereich flächenmäßig stärker verkleinert und visuell überprägt wird, als dies bei der nach bisherigem Planrecht zulässigen Neuanlage von Kleingärten der Fall wäre.

Insgesamt ist die Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes als erheblich zu bewerten.

4.2.7.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Zusammenfassung)

Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild werden folgende Festsetzungen und Regelungen getroffen:

Bestandserhaltung: Die Sicherung raumbildender und strukturreicher Vegetationsbestände und Baumbestände im Plangebiet erfolgt durch unterschiedliche planungsrechtliche Ausweisungen und Festsetzungen:

  • Festsetzung von Erhaltungsgeboten (Festsetzung § 2 Nr. 19)

Erhaltenswerte Vegetationsbestände (z.B. nördlich der Flächen für Sportanlagen „(A)“, südlich des mittleren Baufeldes) werden über eine Erhaltungsfestsetzung gesichert, die teilweise mit einem Anpflanzgebot (s.u.) kombiniert wird;

  • Ausweisung der Vegetationsbestände an der Kollau als „Parkanlage der Freien und Hansestadt Hamburg“ bzw. „Wasserfläche“;
  • Ausweisung der Vegetationsbestände am vorhandenen Regenrückhaltebecken sowie am Langenhorstgraben nördlich der Straße Langenhorst als „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses“;
  • Nachrichtliche Übernahme der Ökokontofläche Niendorfer Straße 99 mit Pflegehinweisen (Festsetzung § 2 Nr. 28);
  • Berücksichtigung wertgebender Bäume im Bereich der Straßenverkehrsflächen Langenhorst, Kollaustraße und Niendorfer Straße bei der Bemessung des Straßenraums und im Rahmen der Planungen für die Neugestaltung des Straßenraumes.

Neuanlage von Vegetationsstrukturen: Die Neupflanzungen werden über folgende planungsrechtliche Ausweisungen und Festsetzungen gesichert:

  • Anpflanzgebote an den nördlichen und westlichen Rändern der Flächen für Sportanlagen „(A)“ (Festsetzung § 2 Nr. 19);
  • Regelungen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Uferstauden/Röhrichten in den Maßnahmenflächen M 1-3 (Durchführungsverpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag, Festsetzung § 2 Nr. 24-26);
  • Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland im Bereich der nicht mit Gehölzen bepflanzten Maßnahmenflächen M 1-3 (Festsetzung § 2 Nr. 24-26);
  • Festsetzung von Dachbegrünung mit einem mind. 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau (Festsetzung § 2 Nr. 16);
  • Festsetzung von Fassadenbegrünung für fensterlose Gebäudefassaden ab 4 m mit mind. 1 Pflanze/1 m Wandlänge (Festsetzung § 2 Nr. 17);
  • Festsetzung der Begrünung von Stellplatzanlagen mit Bäumen (Festsetzung § 2 Nr. 18);
  • Festsetzung von Berankungen an Ballfangzäunen (Festsetzung § 2 Nr. 21).
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