Nr. 19
Die Flächen für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sind flächig mit Bäumen (20 v. H.) und Sträuchern (80 v. H.) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.