4.3.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Unter Annahme der Nullvariante würde das bestehende Planrecht beibehalten und damit auf die Sportflächenerweiterung verzichtet werden. Die jetzigen Fußballfelder, Funktionsgebäude sowie die privaten Grünflächen zwischen der Kollau und der Straße Langenhorst würden voraussichtlich erhalten bleiben und die Eingriffe in den Baumbestand voraussichtlich unterbleiben. Der FCSP würde zur Realisierung eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums auf sonstige verfügbare Flächen außerhalb Hamburgs zurückgreifen müssen, was vermutlich Eingriffe in den Naturhaushalt an anderer Stelle nach sich ziehen würde. Die Erforderlichkeit des normgerechten Ausbaus der Straße Langenhorst würde unabhängig von einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes weiterhin bestehen. Die Umsetzung der erforderlichen Verbreiterung der Straße und der damit verbundene Eingriff in den Vegetationsbestand ist perspektivisch nicht abzusehen.
Bei gleicher Nutzung der Flächen nördlich der Langenhorst durch zwei Vereine wird sich die Umweltsituation nicht oder nur unwesentlich verändern. Die vorhandenen Sportanlagen könnten auch nach geltendem Planrecht modernisiert, umstrukturiert oder erweitert werden. Auf den derzeitigen als „Sondergebiet Sportzentrum“ ausgewiesenen Flächen könnten großformatige Gebäude für sportliche Zwecke (z.B. Sporthallen) gebaut werden.
Für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie das Landschaftsbild würden sich bei Nichtdurchführung des Vorhabens keine signifikanten Veränderungen ergeben. Der Baumbestand würde voraussichtlich überwiegend erhalten bleiben.
Die regelmäßige Überschwemmung von Wohngrundstücken sowie der Kleingartenanlage wäre unverändert als Problem des räumlichen Umfeldes vorhanden. Ohne die Überplanung des Überschwemmungsgebietes wäre keine Vergrößerung des Überflutungsvolumens bei Hochwasser zu erzielen.