5.1 Begründung und Abwägung der Standortwahl
Gemäß § 1a Absatz 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen soll insbesondere durch Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung vermieden werden. Das Plangebiet umfasst neben den bereits langjährig genutzten Sportflächen nördlich der Straße Langenhorst auch derzeit unbebaute Grünflächen, die dem baulichen Außenbereich zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2006 bestanden hier Behelfsheime und der Lagerplatz einer Baufirma.
Grundlegendes Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für den Fußballsport. Der FCSP verfolgt ein ganzheitliches Ausbildungskonzept. Ziel ist eine wertebasierte Nachwuchsarbeit, die weit über die Anforderungen der fußballerischen Ausbildung hinaus geht. Pädagogische Konzepte sollen nicht nur Fußballer ausbilden, sondern auch mündige Staatsbürger. Das Nachwuchsleistungszentrum - durch das junge Talente an den Profisport herangeführt und für den Club gewonnen werden - ist für den eingetragenen Verein aber auch eine wichtige Grundlage, um im Wettbewerb bestehen zu können. Für die Teilnahme am Betrieb der 1. und 2. Bundesliga ist der FCSP an die Lizenzrichtlinien der Deutschen Fußballliga (DFL) gebunden. Ein Nachwuchsleistungszentrum ist für die Lizenzierung verpflichtend. Ein Bewertungssystem für diese Fußballschulen, das auch die verfügbare Trainingsinfrastruktur einbezieht, entscheidet zudem, in welcher Höhe der Verein von der DFL für die Ausbildung des fußballerischen Nachwuchses gefördert wird.
Mit der derzeit verfügbaren Infrastruktur mit nur drei Spielfeldern in Normgröße sowie einem Kleinspielfeld für sowohl die Profiabteilung und als auch die Nachwuchsmannschaften ist die dauerhafte Lizenzierung nach DFL-Richtlinien in Frage gestellt. Darüber hinaus konkurriert der Nachwuchsbereich vereinsintern mit der Profiabteilung um die bestehende Trainingsinfrastruktur. Die räumliche Trennung der Standorte erschwert erwünschte Synergien paralleler Trainings der beiden Abteilungen zur bestmöglichen individuellen Förderung insbesondere der Nachwuchsspieler. Auch bezüglich Verwaltung, Verkehr und identitätsbildenden Veranstaltungen ergeben sich wichtige Synergieeffekte. Insgesamt ist derzeit die Qualität der Trainingsbedingungen insbesondere im Vergleich mit konkurrierenden Vereinen erheblich beeinträchtigt, da diese überwiegend über eine größere Anzahl an Trainingsplätzen verfügen.
Mit der Aufforderung an den Bezirk Eimsbüttel, den Standort an der Kollaustraße für einen Ausbau zu einem Profi- und Nachwuchsleistungszentrum zu sichern, verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg das Ziel, den Verein St. Pauli in der Stadt zu halten und in seiner sportlichen Entwicklung zu unterstützen. Als Anforderung an eine Standortalternative ergibt sich, dass dort die Entwicklung eines gemeinsamen Trainingsgeländes des Nachwuchsleistungszentrums und der Profiabteilung des Vereins mit der erforderlichen Trainingsinfrastruktur, insbesondere sieben Spielfelder mit Normgröße, ermöglicht werden können.
Im Rahmen der Bauleitplanung wurden sechs Standorte im Bezirk Eimsbüttel, die von der Verwaltung, dem FCSP oder der Öffentlichkeit vorgebracht wurden, auf ihre Eignung als Standortalternative geprüft.