Groß Borsteler Straße / Papenreye |
|
bestehendes Planrecht | Landschaftsprogramm: im Norden Gewerbe oder Industrie, im Süden eingeschränkt nutzbare Grünanlage Flächennutzungsplan: gewerbliche Bauflächen Bebauungsplan Niendorf 91 (2014): im Norden Gewerbegebiet, im Süden Grünflächen
|
Flächeneigenschaften | |
stadträumliche Einbindung | südlich von Gewerbegebiet an der Papenreye in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (5, 23, 604) angrenzend an Wohnbebauung
|
Landschaftsbild | |
Nutzungskonflikte | |
Flächenverfügbarkeit | |
Umweltverträglichkeit | |
Bewertung
Die Fläche liegt rund 500 m östlich des derzeitig genutzten Trainingsgeländes des FCSP. Trotz der relativen Nähe können aufgrund der trennenden Wirkung der Kollaustraße und der zwischen den Standorten liegenden Gewerbenutzungen keine Synergieeffekte bei der Nutzung entwickelt werden.
Der Standort ist in zweiter Reihe hinter dem Gewerbegebiet an der Papenreye gelegen. Im Osten und Süden würde die Sportnutzung an die Wohnbebauung heranrücken, es wären Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.
Die Fläche ist zu klein, um das Konzept eines gemeinsamen Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums mit sieben Spielfeldern und den benötigten Gebäuden und Infrastrukturen am Standort vollumfänglich umzusetzen. Das Areal bietet aufgrund seiner geringen Flächengröße und des Zuschnitts faktisch nicht genügend Raum für den Bau eines Fußballplatzes nach DIN-Norm. Räumliche Erweiterungskapazitäten sind aufgrund der Lage zwischen Gewerbegebiet, Bornweggraben und der Wohnbebauung nicht mehr gegeben. Es müssten daher weitere Standorte in Anspruch genommen werden bzw. die bestehenden Anlagen an der Kollaustraße bzw. am Brummerskamp müssten als zweiter bzw. dritter Standort weiter genutzt werden.
Die Grünfläche wird durch verschiedene Amateur-Vereine genutzt. Die Inanspruchnahme würde eine Verlagerung dieser Nutzungen erfordern.
Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, auch der Flächennutzungsplan verfolgt das Ziel einer Gewerblichen Entwicklung.
Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.