Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1.3 Standortprüfung Schmiedekoppel

Flächen der Unterbringung an der Schmiedekoppel

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: Gewerbe / Industrie

  • Flächennutzungsplan: gewerbliche Bauflächen

  • Bebauungsplan Niendorf 70 (1989): Gewerbegebiet

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 3,8 Hektar

  • Wohnanlage Schmiedekoppel Refugee Camp

stadträumliche Einbindung

  • westlich des Trainingsstandortes des FC St. Pauli

  • in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (5, 23, 391, 604)

  • angrenzend an Wohnbebauung und Gewerbebetriebe

Landschaftsbild

  • hoher Versiegelungsgrad

  • Abschirmung durch Wall sowie Baum- und Heckenreihen

Nutzungskonflikte

  • Flächenkonkurrenzen mit Gewerbeausbau

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im Privateigentum

  • aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzt

Umweltverträglichkeit

  • Fällung der Bäume außerhalb der Randbereiche notwendig

  • Konflikte mit Anwohnern durch kumulative Lärmbelastungen

Bewertung

Die Fläche befindet sich unmittelbar nordwestlich an das heutige Trainingsgelände des FCSP angrenzend. Hieraus könnten sich Synergien in der Nutzung ergeben.

Im Norden und Westen würde die Sportnutzung an die Wohnbebauung heranrücken, es wären Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.

Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, auch der Flächennutzungsplan verfolgt das Ziel einer Gewerblichen Entwicklung.

Die Flächen sind von der Stadt Hamburg angemietet als Standort für öffentlich-rechtliche Unterkunft.

Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.

5.1.4 Standortprüfung Groß Borsteler Straße / Papenreye

Groß Borsteler Straße / Papenreye

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: im Norden Gewerbe oder Industrie, im Süden eingeschränkt nutzbare Grünanlage

  • Flächennutzungsplan: gewerbliche Bauflächen

  • Bebauungsplan Niendorf 91 (2014): im Norden Gewerbegebiet, im Süden Grünflächen

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 2,0 Hektar

  • Outdoor-Parcours auf mehreren Feldern

stadträumliche Einbindung

  • südlich von Gewerbegebiet an der Papenreye

  • in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (5, 23, 604)

  • angrenzend an Wohnbebauung

Landschaftsbild

  • Teich und Bornweggraben im Südwesten

  • hohe Baumdichte im südlichen Bereich

Nutzungskonflikte

  • Umzug der ansässigen Vereine notwendig

  • Flächenkonkurrenzen mit Gewerbeausbau

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im Privateigentum

  • ansässige Vereine: Urban Trail (Parcours), Combat Lions (Boxen), White Collar (Boxen)

Umweltverträglichkeit

  • Fällung zahlreicher Bäume notwendig

  • Konflikte mit Anwohnern durch kumulative Lärmbelastungen

Bewertung

Die Fläche liegt rund 500 m östlich des derzeitig genutzten Trainingsgeländes des FCSP. Trotz der relativen Nähe können aufgrund der trennenden Wirkung der Kollaustraße und der zwischen den Standorten liegenden Gewerbenutzungen keine Synergieeffekte bei der Nutzung entwickelt werden.

Der Standort ist in zweiter Reihe hinter dem Gewerbegebiet an der Papenreye gelegen. Im Osten und Süden würde die Sportnutzung an die Wohnbebauung heranrücken, es wären Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.

Die Fläche ist zu klein, um das Konzept eines gemeinsamen Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums mit sieben Spielfeldern und den benötigten Gebäuden und Infrastrukturen am Standort vollumfänglich umzusetzen. Das Areal bietet aufgrund seiner geringen Flächengröße und des Zuschnitts faktisch nicht genügend Raum für den Bau eines Fußballplatzes nach DIN-Norm. Räumliche Erweiterungskapazitäten sind aufgrund der Lage zwischen Gewerbegebiet, Bornweggraben und der Wohnbebauung nicht mehr gegeben. Es müssten daher weitere Standorte in Anspruch genommen werden bzw. die bestehenden Anlagen an der Kollaustraße bzw. am Brummerskamp müssten als zweiter bzw. dritter Standort weiter genutzt werden.

Die Grünfläche wird durch verschiedene Amateur-Vereine genutzt. Die Inanspruchnahme würde eine Verlagerung dieser Nutzungen erfordern.

Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, auch der Flächennutzungsplan verfolgt das Ziel einer Gewerblichen Entwicklung.

Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.

5.1.5 Standortprüfung Lokstedter Steindamm / Martinistraße

Lokstedter Steindamm / Martinistraße

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: eingeschränkt nutzbare Grünanlage, überwiegend Entwicklungsbereich für den Naturhaushalt

  • Flächennutzungsplan: im Westen Grünfläche, im Osten gemischte Bauflächen

  • im Nordwesten Bebauungsplan Lokstedt 56 (2011): Fläche für Sport- und Spielanlagen

  • im Südwesten Bebauungsplan Lokstedt 15 (1972): Grünflächen mit Zweckbestimmung private Sportanlagen

  • im Osten Baustufenplan Eppendorf (1. Änderung, 2020):

Grünflächen mit Zweckbestimmung Sportplätze

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 9,0 Hektar

  • 3 große Fußballplätze, 2 kleine Fußballplätze, 1 Leichtathletikbahn, 2 Beachvolleyballfelder, 15 Tennisplätze, 3 kleine Tennisplätze

  • vorhandene Infrastrukturen (Parkplätze, Tribünen bei südlichstem Fußballplatz, große Funktionsgebäude, Lagerflächen)

stadträumliche Einbindung

  • südlich von Universitätsklinikum Eppendorf

  • in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (20, 25, 113, 281, 600, 604)

  • angrenzend an Wohnbebauung

Landschaftsbild

  • hoher Versiegelungsgrad durch vorhandene Spielfelder

  • geringe Durchgrünung des Gebietes

Nutzungskonflikte

  • etablierter Standort für zahlreiche andere Vereine

  • unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur bei

Fußball- und Tennisvereinen

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im städtischen Eigentum

  • ansässige Vereine: SC Victoria (Fußball), SC Victoria (Leichtathletik), SC Victoria (Tennis und Hockey), ETV Hamburg (Turnen)

Umweltverträglichkeit

  • vergleichsweise geringer Eingriff in Natur und Landschaft

  • Konflikte mit Anwohnern durch Intensivierung der Sportnutzung

Bewertung

Die Sportflächen in Lokstedt sind in städtebaulich integrierter und gut angebundener Lage gelegen. Sie sind auch planungsrechtlich für eine Sportnutzung vorgesehen.

Trotz einer ausreichenden Gesamtgröße ist der Flächenzuschnitt und die Aufteilung in mehrere Teilflächen nicht geeignet, um das Konzept eines gemeinsamen Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums mit 7 Spielfeldern und den benötigten Gebäuden und Infrastrukturen am Standort vollumfänglich umzusetzen. Es müssten daher weitere Standorte in Anspruch genommen werden bzw. die bestehenden Anlagen an der Kollaustraße bzw. am Brummerskamp müssten als zweiter bzw. dritter Standort weiter genutzt werden.

Die Sportanlagen werden von mehreren Vereinen intensiv genutzt. Die Inanspruchnahme würde eine Verlagerung dieser Nutzungen auf andere Sportanlagen erfordern.

Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.

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