Die Flächen für Sportanlagen sollen, wie schon im Bestand, überwiegend über die Straße Langenhorst erschlossen werden. Im Rahmen der Neuplanung wird die Durchfahrtsmöglichkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zwischen der Niendorfer Straße und der Schmiedekoppel über die Straße Langenhorst unterbrochen. Die für den MIV befahrbaren Abschnitte der Schmiedekoppel und der Langenhorst enden dann jeweils in einer Wendeanlage. Im Straßenabschnitt kurz vor der neuen Wendeanlage am künftigen südlichen Ende der Straße Langenhorst ist nach dem derzeitigen Stand der Planung auf der westlichen Straßenseite eine öffentliche Ladezone (Haltebucht für Reisebusse u.ä.) vorgesehen, die den Sportanlagen dienen soll. Auf der östlichen Seite der Straße werden Flächen für eine offene Rückhaltung des von der Straße anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen.
Der Straßenabschnitt zwischen den beiden neuen Wendeanlagen wird zurückgebaut. Die beiden Wendeanlagen der Straße Langenhorst sollen zukünftig durch einen öffentlich zugänglichen Geh- und Radweg verbunden werden (vgl. Kap. 5.2).
Die Straße Langenhorst verfügt im Bestand über keinen Gehweg und keine geregelte Entwässerung. Um einen heutigen Anforderungen an die Verkehrsabwicklung und -sicherheit sowie Barrierefreiheit genügenden Querschnitt und die benötigten Straßenentwässerungsanlagen herstellen zu können, werden die Straßenverkehrsflächen zulasten der nördlich angrenzenden Flächen für Sportanlagen um ein Maß von etwa 2,5 m bis 4,6 m in Richtung Norden verbreitert. Bei der weiteren Planung der öffentlichen Straße wird soweit wie möglich Rücksicht auf den Straßenbaumbestand genommen, der sich insbesondere auf der nördlichen Straßenseite befindet.
Mit dieser Ausweisung von Straßenverkehrsflächen wird zugleich die dem Bebauungsplan Niendorf 70 zu Grunde liegende Erschließungskonzeption aufgegeben, bei der die Straße Langenhorst westlich des Grundstücks Langenhorst Nr. 7 (Flurstück 3258) über eine neu zu schaffende Straße zunächst an die Brandfurt und somit über die Niendorfer Straße angefahren werden sollte. Die bestehende Anbindung der Straße Langenhorst an die Niendorfer Straße im nordöstlichen Planbereich sollte lediglich als fußläufige Verbindung aufrechterhalten werden. Folgerichtig war hier im Bebauungsplan Niendorf 70 durch Aufweitung der Straßenverkehrsfläche die Anlage einer Wendekehre planungsrechtlich ermöglicht worden. Diese Erschließungskonzeption soll nunmehr aufgegeben werden. Der bisher für die Anlage der Wendekehre als Straßenverkehrsfläche ausgewiesene und nun für die Erschließung nicht mehr benötigte Bereich kann zukünftig folglich die nördlich angrenzenden Flächen für Sportanlagen arrondieren. Die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Langenhorst zu den wohnbaulich genutzten Grundstücken wird unverändert wie im Bestand beibehalten.
Der asphaltierte Weg „Brandfurt“ zwischen den Kleingärten an der Niendorfer Straße und der Wohnhäuser westlich des Langenhorstgrabens diente in der Vergangenheit der internen Erschließung von Kleingärten und ist auch im Bebauungsplan Niendorf 70 nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Weg ist gleichwohl derzeit vom Eigentümer nicht für die öffentliche Nutzung gesperrt und wird als fußläufige Wegeverbindung genutzt, die künftig größtenteils entfällt. Der die Straße Langenhorst mit der Niendorfer Straße verbindende bestehende Geh- und Radweg nördlich der „Privaten Grünfläche Dauerkleingärten“ wird als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit einer Breite von 4 m festgesetzt. Eine Befahrbarkeit durch den motorisierten Verkehr ist von der Niendorfer Straße bis zu der dem Gartenverein zugehörigen Stellplatzanlage möglich.