Planunterlagen: Niendorf97

Verordnung

Nr, 7c

Das „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 3“ umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg zuzüglich der erforderlichen offenen Oberflächenentwässerung zu unterhalten, die Befugnis des Kleingartenvereins 301 den Weg bis zur festgesetzten Fläche für Stellplätze mit Kfz zu befahren, sowie der Ver- und Entsorger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.

Nr. 7d

Das gekennzeichnete „Leitungsrecht 1“ und „Leitungsrecht 2“ umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.

Nr. 7e

Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte können zugelassen werden.

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