Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.1.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Emissionen/Immissionen

In Bezug auf den Lärm liegt eine Gemengelagensituation vor. Der östliche Teil des Plangebietes ist gemäß der strategischen Lärmkartierung von 2017 vom Straßenverkehrslärm der Kollaustraße und der Niendorfer Straße negativ beeinflusst. Gleichzeitig erzeugen auch die beiden bestehenden Fußballplätze sowie das Baseballfeld Sportanlagenlärm. Zudem grenzt nördlich ein Gewerbegebiet mit noch nicht quantifizierten Lärmquellen an. Wesentliche Teile des Geltungsbereichs befinden sich in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs durch den Flughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel, der nordwestliche Teilbereich liegt in der Schutzzone 1. Südlich grenzt an das Plangebiet zudem eine Bahntrasse. Die Lärmintensitäten wurden in einem Lärmgutachten quantifiziert.

Die Belastung durch Luftschadstoffe wird im Kapitel 4.2.2 behandelt.

Straßenverkehrslärm: In Hamburg ist der Verkehrslärm grundsätzlich in Anlehnung an die Werte der 16. BImSchV zu beurteilen. Die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen wurden vom Amt für Verkehr und Straßenwesen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt und entstammen Knotenpunktzählungen aus dem Jahr 2018. Die Zahlen entsprechen Tageswerten (DTV: Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke). Ein Vergleich der DTV-Werte mit einer nächstgelegenen Zählstelle 1035 (Kollaustraße SO Vogt-Cordes-Damm T2 DP01) aus den Verkehrsmengenkarten 2011 bis 2020 zeigt eine gleichbleibende Verkehrsentwicklung. Die Beurteilungspegel für den Tageszeitraum belaufen sich für den Straßenverkehr an der Kreuzung der Kollaustraße und Niendorfer Straße auf über 70 dB und verringern sich auf Höhe des östlichen Sportplatzes im Bestand auf 60 dB bis 70 dB. Im Bereich des danebenliegenden Spielfeldes beläuft sich der Pegel auf 55 dB bis 60 dB. Auf den noch unbeplanten Grünflächen wird eine Lärmbelastung von 45 dB bis 55 dB angenommen. Die bestehenden Kleingärten westlich der Niendorfer Straße sind durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. In der schalltechnischen Untersuchung wurden für den Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 50 und 65 dB(A) ermittelt.

Flugverkehrslärm: Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind tags die Belastungen von dem Flugverkehr und im nordöstlichen Gebiet des Plangeltungsbereiches die Verkehrsbelastung von der Kollaustraße maßgebend. Die Geräuschimmissionen durch den Flughafen Hamburg sind den Fluglärmkarten der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen. Demnach liegt der Plangeltungsbereich sowohl in Bereichen der Tag-Schutzzone 1 als auch in Bereichen der Tag-Schutzzone 2 mit einem äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Tag von 64 dB(A) bis 67 dB(A). Des Weiteren liegt der Plangeltungsbereich in Bereichen der Nacht-Schutzzone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Nacht von 52 dB(A) bis 59 dB(A).

Schienenverkehrslärm: Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr an der südlich des Plangebietes verlaufenden Schienenstrecke 1234 (Hamburg-Lokstedt) geprüft. Die Beurteilungspegel tagsüber belaufen sich auf weniger als 55 dB südlich der Langenhorst. Bei den der nördlichen Flächen für Sportanlagen liegt der Pegel bei 50 dB bis 55 dB und verringert sich im Bereich des bestehenden Spielfeldes an der Kollaustraße auf etwas mehr als 45 dB. Die bestehenden Kleingärten westlich der Niendorfer Straße sind durch Schienenverkehrslärm vorbelastet. In der schalltechnischen Untersuchung wurden für den Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 58 und 60 dB(A) ermittelt.

Gesamtverkehrslärm: In der Kumulation von Straßen- und Schienenverkehrslärm ergeben sich bei freier Schallausbreitung für das Plangebiet im Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 64 und 73 dB(A).

Sportanlagenbeleuchtung: Die bestehenden Fußballfelder 1 und 2 befinden sich nördlich der Wohnbebauung. Die maximale Beleuchtungsstärke liegt im Rahmen der gemäß DIN EN 12193_2019 zulässigen Werte. Auch die Anforderungen an die Blendungsbegrenzung werden eingehalten.

Erholung

Die Sportplatzflächen nördlich der Straße Langenhorst werden derzeit ausschließlich von den ansässigen Vereinen genutzt und sind nicht öffentlich zugänglich. Südlich der Sportflächen verläuft die Straße Langenhorst, die, obgleich noch nicht endgültig hergestellt, die Wohnbebauung im östlichen Teil des Plangebietes erschließt sowie wenige Grundstücke im Westteil des Plangebietes. An der Straße Langenhorst liegen zwei Zufahrten zu den Sportflächen (Vereinsgebäude St. Pauli und Baseballclub). Die Wegeachse wird intensiv als Verbindung zwischen Kollaustraße/Niendorfer Straße und Schmiedekoppel frequentiert.

Der gesamte Bereich der privaten Freifläche südlich der Straße Langenhorst, der frei zugänglich ist, wird zur Naherholung, zum Joggen und für den Hundeauslauf genutzt. Durch die Freiflächen verläuft in Ost-West-Richtung die fußläufige Wegeverbindung „Brandfurt“, die die ehemals hier liegenden Kleingärten erschlossen hat. Die „Brandfurt“ hat nach Osten Anschluss an eine Wegeparzelle entlang der Kleingärten bis zur Niendorfer Straße. Nach Westen besteht eine Anbindung an die Wegeachse zwischen der Kollau-Brücke sowie den intensiv genutzten Kollauwanderweg südlich der Kollau und dem Wendehammer am westlichen Ende der Langenhorst. Der Wendehammer geht über in die Schmiedekoppel, die im Bereich des Plangebietes derzeit als Fuß- und Radweg genutzt wird und über die nach Durchquerung des westlich angrenzenden Kleingartengebiets das Niendorfer Gehege erreicht wird. Zudem gibt es zahlreiche Trampelpfade innerhalb der privaten Freifläche, dies insbesondere am Nordufer der Kollau.

Die Fachkarte „Grün vernetzen“ zum Landschaftsprogramm (2018) vermittelt als zentrale räumliche Darstellung das Grüne Netz Hamburgs und trifft strategische Zielaussagen für den Naturhaushalt - insbesondere das Stadtklima und die Lebensraumvernetzung – sowie für die Erholung und das Landschaftsbild. Im Südwesten des Plangebiets liegen Teile der Flächen zwischen der Straße Langenhorst und der Kollau innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes mit Landschaftsachse und Grünen Ringen. Von den Kernflächen des Grünen Netzes wird in der Fachkarte eine lineare Verbindungslinie entlang des Kollauwanderweges als „gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ dargestellt. Ziel ist es, die Flächen des Grünen Netzes zu erhalten, von Bebauung freizuhalten und grüngeprägte Verbindungselemente mit Fuß- und Radwegen zu entwickeln. Nach Westen grenzt diese Grünverbindung an den 2. Grünen Ring bzw. an die Landschaftsachse Eimsbüttel mit dem außerhalb des Plangebiets gelegenen Niendorfer Gehege an.

Für die Kollaustraße wird als Ziel eine „Freiraumqualifizierung an Magistralen“ genannt. Die Erweiterung des Straßenraums ermöglicht hier eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes.

In der Fachkarte des Landschaftsprogramms „Erholung und Landschaftsbild“ (2020) ist das gesamte Plangebiet als Landschaftsbildraum „Grünflächenlandschaft, eingeschränkt nutzbar“ dargestellt. Die Flächen nördlich der Kollau sind konzeptionell als „Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ ausgewiesen mit einer „Grünen Hauptwegeverbindung“ entlang der „Auenlandschaft Kollau“.

Zudem liegen die Flächen innerhalb der Flächenkulisse Grünes Netz / Vertrag für Hamburgs Stadtgrün. Entlang der Kollau ist, als Bestandteil des Grünen Netzes, „eine gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ dargestellt. Das wichtigste Element innerhalb dieser Grünverbindung ist der Kollauwanderweg. Er verläuft außerhalb des Plangebiets zwischen der Kollau und der Güterumgehungsbahn und stellt die Verbindung zwischen dem Niendorfer Gehege und den Grünzügen entlang von Schillingsbek und Tarpenbek dar. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, auch angrenzende Flächen so zu qualifizieren, dass sie zur Aufwertung des Grünen Netzes beitragen, wurde u.a. die private Grünfläche zwischen Langenhorst und Kollau als Potentialfläche betrachtet:

  • Qualifizierungsfläche E-Q-08 Kollauwanderweg im „Qualifizierungsprogramm Grünes Netz Hamburg“ von 2019, Zielschlagwort „Biodiversität“;
  • Zielsetzung „Urbane Wasserlandschaft Kollau“ im Freiraumkonzept für Lokstedt und Stellingen (2011).

Zu einer Umsetzung bestehender Qualifizierungsideen kam es bislang nicht, weil die Fläche aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht verfügbar war.

4.2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Förderung emissionsarmer Mobilität

Im Zuge des Vorhabens ist insbesondere mit einer Zunahme des Sportanlagenlärms durch den Bau zusätzlicher Sportplätze im Einwirkungsbereich bestehender Immissionen zu rechnen. Darüber hinaus verändern sich durch den Umbau der Langenhorst und der geänderten Verkehrsführung die Verkehrsemissionen.

Sportanlagenlärm: In Abhängigkeit der Nutzung ergeben sich unterschiedliche Beurteilungszeiträume. Es wird die mit dem Sportverein abgestimmte Fußballnutzung für den zukünftig geplanten Betrieb (Trainingsbetrieb, Punktspielbetrieb) werktags außerhalb der Ruhezeiten sowie sonn- und feiertags innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten geprüft. Diese Lastfälle stellen die jeweils lärmtechnisch ungünstigsten Fälle dar. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in den geprüften Lastfällen den Anforderungen der 18. BImSchV entsprochen wird:

  • werktags (Donnerstag) außerhalb der Ruhezeiten:

Trainingsbetrieb von je 5 Stunden auf den Plätzen 1 und 2 (Lizenzbereich) und von je 4 Stunden auf den Plätzen 3 bis 7 (Nachwuchsbereich) mit je 10 Zuschauern und insgesamt 37 PKW-Bewegungen pro Stunde;

  • werktags (Samstag) außerhalb der Ruhezeiten:

Trainingsbetrieb von je 2,5 Stunden auf den Plätzen 1 und 2 (Lizenzbereich) und Punktspielbetrieb von je 1,5 Stunden auf den Plätzen 3, 4, 5 und 7 (Nachwuchsbereich) mit je 10 bzw. 50 Zuschauern und insgesamt 37 PKW-Bewegungen pro Stunde;

  • sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten:

Punktspielbetrieb von 1,5 Stunden auf dem Platz 6 (Nachwuchsbereich) mit je 50 Zuschauern und insgesamt 37 PKW-Bewegungen pro Stunde;

  • sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten:

Punktspielbetrieb von je 1,5 Stunden auf den Plätzen 3, 5 und 6 (Nachwuchsbereich) mit je 50 Zuschauern und insgesamt 37 PKW-Bewegungen pro Stunde.

Sonn- und feiertags findet auf der Sportanlage im Nachwuchsbereich Punktspielbetrieb statt. Bei einem Punktspiel sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten auf dem Platz 6 werden die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte tags eingehalten. Dies ist ebenfalls der Fall, sofern sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten anstatt auf dem Platz 6 auf dem Platz 5 gespielt wird. Punktspielbetrieb auf den Plätzen 3,4 und 7 ist demgegenüber als immissionsschutzrechtlich unverträglich anzusehen und auszuschließen. Zeitgleiche Spiele sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten auf den Plätzen 5 und 6 führen ebenfalls zu Überschreitungen.
Der Lastfall ist auch für werktags innerhalb der Ruhezeiten anwendbar.

Außerhalb der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sind bis zu 3 Spiele auf den Plätzen im Nachwuchsbereich immissionsschutzrechtlich verträglich. Den Anforderungen der 18. BImSchV wird entsprochen, sofern je ein Punktspiel von 1,5 Stunden auf den Plätzen 3, 5 und 6 oder auf den Plätzen 4, 5 und 6 oder auf den Plätzen 5, 6 und 7 berücksichtigt werden. Andere Kombinationen der Plätze verursachen allerdings Überschreitungen der geltenden Immissionsrichtwerte tags und sind somit immissionsschutzrechtlich nicht verträglich.

Auch hinsichtlich der tags kurzzeitig auftretenden Geräuschspitzen wird den Anforderungen der 18. BImSchV entsprochen.

Straßenverkehrslärm: Im vorliegenden Fall ist der planinduzierte Zusatzverkehr aufgrund der bisherigen Nutzung und der vorliegenden Verkehrsbelastung nicht beurteilungsrelevant. Auf der Straße Langenhorst ergibt sich demnach vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall eine Differenz von 20 KFZ pro Tag, so dass aus dem B-Plan-induzierten Zusatzverkehr keine beurteilungsrelevanten Zunahmen zu erwarten sind. Aufgrund der vorherrschenden hohen Verkehrsbelastung sowohl auf der Niendorfer Straße als auch der Kollaustraße sind durch den B-Plan induzierten Zusatzverkehr keine beurteilungsrelevanten Zunahmen zu erwarten. Hier liegt zudem bereits eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr vor. Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt nicht die abschirmende Wirkung geplanter Gebäude. Mit Umsetzung des an der Kollaustraße geplanten Funktionsgebäudes wird ein gewisser städtebaulicher Schallschutz entstehen, der die dahinterliegenden Sportanlagen von den Lärmimmissionen der Kollaustraße abschirmt.

Flugverkehrslärm: Im Rahmen der Planung ist von einer Änderung der Emissionen nicht auszugehen.

Schienenverkehrslärm: Im Rahmen der Planung ist von einer Änderung der Emissionen nicht auszugehen.

Sportanlagenbeleuchtung: Die Beleuchtung der Sportstätten wurde anhand einer Simulation im Hinblick auf die Lichtimmissionen und mögliche Störungen auf angrenzende Wohngrundstücke untersucht. Die bei gleichzeitiger Ausleuchtung aller sieben Fußballfelder prognostizierten Werte liegen unterhalb der in der DIN EN 12193:2019 aufgeführten, maximal zulässigen Lichtemissionen für Beleuchtungsanlagen.

Eine exakte Ausrichtung der Flutlichtsysteme und Montage von Blendschuten ist hierfür Voraussetzung. Zudem ist in der Simulation westlich von Platz 6 und östlich von Platz 3 ein Ballfangzaun mit teilweisem Sichtschutz vorgesehen. Die Flutlichtanlage ist spätestens um 22:00 Uhr auszuschalten, weil zu späterer Uhrzeit niedrigere Immissionsrichtwerte gelten.

Erholung

Der geplante Bau von Sportanlagen im Bereich der Freiflächen südlich der Straße Langenhorst ist mit einer deutlichen Verkleinerung der derzeit für die Naherholung gut genutzten, allerdings privaten Fläche verbunden.

Die alte Wegetrasse der Brandfurt im ÜSG wird durch die Sportfelder 4 und 5 überplant und entfällt somit. Die Funktion der Straße Langenhorst als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Niendorfer Straße und Schmiedekoppel wird damit intensiviert. Die zukünftige Ausweisung eines Teilabschnittes der Langenhorst als Privatweg, der für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht, unterstützt diese Funktion durch die Unterbindung der Durchfahrtsmöglichkeit für den öffentlichen motorisierten Verkehr. Das Aufkommen von größeren Fahrzeugen für die Pflege und Bewirtschaftung der Sportstätten in diesem Bereich wird vermutlich eher gering sein, so dass hier kein größerer Nutzungskonflikt entstehen wird.

Im Bereich des östlichen Abschnitts der Langenhorst wird zukünftig ein separater barrierefreier Gehweg auf der Südseite eine verbesserte fußläufige Nutzung ermöglichen.

Im Straßenabschnitt der Langenhorst zwischen Spielfeld 3 und 4 liegen die Sportflächen recht nah an der Straße. Um die visuelle Beeinträchtigung durch die 4 m hohen, die Spielfelder flankierenden Ballfangzäune zu minimieren, werden diese mit Rankpflanzen eingegrünt. Zudem ist in diesem Abschnitt die Pflanzung einiger schmalkroniger Bäume geplant.

Der vorhandene Fußweg nördlich der Kleingartenanlage, der derzeit die Niendorfer Straße mit der Brandfurt verknüpft, wird nach Nordwesten durch eine neue Wegeverbindung an den veränderten Straßenverlauf der Langenhorst auf Höhe des Wendehammers angebunden. Diese Anbindung ist bereits nach dem geltenden Planrecht vorgesehen, dort war sie allerdings als Erschließungsstraße auch für den Autoverkehr geplant. Der Nutzungszweck wird mit der Festsetzung der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ im neuen Planrecht nun so beschränkt, dass der Ausbau einer Straße hier nicht mehr zulässig ist.

Der nicht mehr benötigte Fußweg westlich der Kleingärten wird zurückgebaut und entsiegelt. Hier verläuft zukünftig ein offener Graben zur Ableitung überschüssigen Regenwassers aus der Straße in Richtung Feuchtmulde im Bereich der Ökokontofläche Niendorfer Straße 99.

Die intensiv genutzte vorhandene Wegeverbindung zwischen dem Wendehammer an der westlichen Langenhorst und der Brücke über die Kollau zum Kollauwanderweg, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Kollauwanderweg und dem Niendorfer Gehege darstellt, bleibt erhalten, wird jedoch leicht verschwenkt und über ein Gehrecht (GFL1) gesichert.

Eine Intensivierung der Erholungsnutzung auf den verbleibenden - allerdings nach wie vor nicht öffentlichen - Freiflächen zwischen Langenhorst und Kollau (Maßnahmenflächen „M2“ und „M3“), z.B. durch die Anlage von Wegen oder Aufenthaltsbereichen, ist aus naturschutzfachlichen Gründen nicht vorgesehen. In den zukünftigen Retentionsflächen und Sekundärauen sollen prioritär hochwertige Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden (s. Kap. 4.2.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere). Das Betreten der Flächen wird durch den Verzicht auf eine Abzäunung nicht vollständig ausgeschlossen sein, es wird aber davon ausgegangen, dass eine intensivere Nutzung der Maßnahmenfläche „M3“ aufgrund des feuchten bis nassen Charakters nicht stattfinden wird.

Vom Kollauwanderweg aus betrachtet ist zukünftig von einer höheren visuellen Erlebnisqualität der nördlich an die Kollau angrenzenden Flächen auszugehen, da sich die o.g. Retentionsbereiche und bachnahen Sekundärauen deutlich naturnäher und strukturreicher entwickeln werden als im Bestand. Allerdings bietet sich vom Wanderweg aus teilweise auch ein Blick auf die von Ballfangzäunen eingefassten Sportplätze, die zumindest im Winter nicht vollständig durch eine vegetative Berankung sichtverschattet sind. Die o.g. Zielsetzungen für die grüne Achse an der Kollau „Biodiversität stärken“ und „Urbane Wasserlandschaft Kollau entwickeln“ werden folglich im Plangebiet umgesetzt, durch den Bau der Sportplätze jedoch flächenmäßig und ggf. temporär visuell eingeschränkt.

Im Hinblick auf das Thema „Freiraumqualifizierung an Magistralen“ soll wie bereits in Kap. 4.1.2 dargestellt die Straßenverkehrsfläche der Kollaustraße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes erweitert werden, um langfristig die Umsetzung einer ca. 8 m breiten Multifunktionszone zu ermöglichen. Diese Zone zwischen den an die Straßenverkehrsflächen angrenzenden Grundstücken und der Bordsteinkante der Fahrbahn dient der Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie der Steigerung des Nutzungskomforts des Straßenraumes insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Erreicht wird dies durch z.B. eine Verbreiterung der Geh- und Radwege, durch die Pflanzung von Straßenbäumen sowie durch den Einbau von Möblierung (Fahrrad- und Rollerabstellflächen, Bänke, Abfallbehälter etc.).

Durch die geplante Ausweisung der Flächen für Sportanlagen „(B)“ entfallen nach derzeitigem Planrecht als Kleingartenanlagen ausgewiesene, aber im Bestand nicht als solche genutzte Flächen. Die Kleingärten an der Niendorfer Straße bleiben erhalten.

4.2.1.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Zusammenfassung)

Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden folgende Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen im städtebaulichen Vertrag oder der Baugenehmigung getroffen:

Emissionen/Immissionen

  • Beschränkung der allgemeinen Befahrbarkeit durch Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche entlang des östlichen Plangebietsrandes und eines Fahrrechtes für einen beschränkten Personenkreis;

  • Begrenzung des Sportlärms während der Ruhezeiten durch eingeschränkte Bespielung der Fußballfelder;

  • Festsetzungen zum Lärmschutz in Bereichen mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte;

  • Begrenzung der Zulässigkeit von Stellplätzen auf die überbaubaren Grundstücksflächen;

  • Förderung emissionsarmer Mobilität (Förderung der ÖPNV- und Fahrradnutzung, Bereitstellung von Sharing-Angeboten, Integration der E-Mobilität).

Erholung

  • Erhalt der Kleingärten an der Niendorfer Straße;

  • Erhalt der Durchgängigkeit der Straße Langenhorst als West-Ost-Wegeverbindung;

  • Anbindung des Fußweges nördlich der Kleingartenanlage an die Straße Langenhorst als Ersatz für die entfallende Brandfurt;

  • Reduzierung der für den Autoverkehr im Bestand nutzbaren oder gemäß planrechtlicher Ausweisung vorgesehenen Abschnitte auf der Wegeverbindung zwischen Niendorfer Straße und Schmiedekoppel durch Festsetzung der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ für die Straßenverkehrsfläche nördlich der Kleingärten an der Niendorfer Straße und Fortführung nach Westen als privater, durch Gehrecht gesicherter Geh- und Radweg;

  • Erhalt der Fußwegeverbindung vom westlichen Wendehammer Langenhorst zur Kollaubrücke und zum Kollauwanderweg;

  • Festsetzung von Anpflanzgeboten zur Begrünung der Ballfangzäune zur Minderung visueller Beeinträchtigungen (Festsetzung § 2 Nr. 21);

  • Naturnahe Gestaltung der Retentionsbereiche und Sekundäraue „M2“ und „M3“ im Grünzug Kollau (Festsetzung § 2 Nr. 25-26).

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