Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2 Schutzgut Luft

4.2.2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet ist durch die allgemeine städtische Hintergrundbelastung aus Verkehr, Industrie und Gewerbe und Hausbrand sowie insbesondere durch die stark befahrene Kollaustraße (DTV ca. 53.000) und die Niendorfer Straße (DTV ca. 14.000) mit Luftschadstoffen belastet.

Das Plangebiet umfasst überwiegend Grün- und Freiflächen und nur wenige, niedrige Gebäude, sodass eine gute Durchlüftungssituation gegeben ist.

4.2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die gute Durchlüftungssituation bleibt in wesentlichen Teilen des Plangebietes erhalten. Parallel zur Kollaustraße wird ein Gebäude geplant, sodass sich die Durchlüftungssituation dort verändert. Durch das Gebäude wird der Eintrag von luftgetragenen Schadstoffen des Straßenverkehrs auf die Sportanlagen verringert.

Durch das Vorhaben wird zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die Zunahme der prognostizierten KFZ pro Tag hat keine große Relevanz im Verhältnis zur bereits bestehenden starken Verkehrsbelastung im Bereich Kollaustraße und Niendorfer Straße bzw. der damit einhergehenden Schadstoffbelastung der Luft. Infolgedessen kann davon ausgegangen werden, dass auch die Zunahme der Luftschadstoffe aufgrund des geplanten Vorhabens nur unwesentlich größer wird.

Für das ca. 350 m weiter südlich an der Kollaustraße gelegene Bebauungsplanverfahren Niendorf 96 wurde im Dezember 2023 eine Untersuchung der verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen erstellt, welche aufgrund der Vergleichbarkeit der Ausgangssituation auch für das Bebauungsplanverfahren Niendorf 97 herangezogen wird. Im Rahmen der dort durchgeführten Immissionsprognose für das Jahr 2026 wurde anhand der Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1341) beurteilt, ob relevante Belastungen entstehen. Die Grenz- und Zielwerte der 39. BImSchV werden aufgrund der Wechselwirkungen zum Schutzgut Mensch zur Beurteilung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse herangezogen. Diese sind dann als gesund anzunehmen, wenn die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenz- oder Zielwerte gewährleistet ist. Es wurden die Schadstoffkomponenten Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub PM10 sowie PM2,5 untersucht und für den Prognoseplanfall eine - bislang nicht vorhandene - parallel zur Straße angeordnete geschlossene Bebauung berücksichtigt. Für den Prognoseplanfall wurden an den Fassaden im Plangebiet Niendorf 96 NO2-Konzentrationen von maximal 23 μg/m³ als Jahresmittelwert prognostiziert. Der Grenzwert der 39. BImSchV von 40 μg/m³ wird nicht erreicht. Die prognostizierten Feinstaubimmissionen liegen an den Fassaden im Plangebiet Niendorf 96 bei maximal 20 μg/m³ PM10 bzw. 12 μg/m³ PM2,5 im Jahresmittel. Der Grenzwert für die PM10-Konzentration gemäß 39. BImSchV liegt bei 40 μg/m³ im Jahresmittel bzw. 25 μg/m³ im Jahresmittel für PM2,5 und wird flächendeckend eingehalten. Die nach 39. BImSchV zulässigen Überschreitungen für den Tagesgrenzwert für Feinstaub sowie den Stundengrenzwert für Stickstoffdioxid werden ebenfalls sicher eingehalten. Es wird davon ausgegangen, dass auch im Plangebiet Niendorf 97 weder im Bestand noch im Prognoseplanfall Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV für Luftschadstoffe zu erwarten sind.

Die 39. BImSchV hat die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt. Seitens der EU wurde eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) beschlossen, die am 10.12.2024 in Kraft tritt. Diese sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab 2030 einzuhalten sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Luftschadstoffuntersuchung lag die neue EU-Richtlinie noch nicht vor. Angesichts der bisher zu betrachtenden Grenzwerte der 39. BImSchV konnten insbesondere hinsichtlich der Hintergrundbelastung sehr konservative Eingangsdaten verwendet werden. Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert). Es wurde bisher eine Hintergrundbelastung von 20 μg/m³ angesetzt. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wurde für das Jahr 2023 eine flächendeckende Berechnung für die Stickstoffdioxid-Hintergrundbelastung durchgeführt. Für die Plangebiete der Bebauungspläne Niendorf 96 und Niendorf 97 hat diese 17 μg/m³ (Jahresmittelwert) ergeben. In der Luftschadstoffuntersuchung für das benachbarte Plangebiet Niendorf 96 wurde durch den Verkehr auf der Kollaustraße eine verkehrsbedingte Zusatzbelastung von 3 μg/m³ ermittelt. Damit wäre der Grenzwert in beiden Plangebieten weiterhin eingehalten. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird unter anderem aufgrund der Verkehrswende bis 2030 weiter sinken. Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Der Grenzwert für PM10 ist mit der bisherigen konservativen Prognose bereits eingehalten. Der Grenzwert für PM2,5 wird nach bisheriger Prognose für 2026 um 2 μg/m³ überschritten. Für die Ermittlung der Hintergrundbelastung wurde eine Mittelwertbildung der letzten fünf Jahresmittelwerte über alle Luftmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes zum Vollzug der 39. BImSchV vorgenommen. Diese Mittelwerte wurden als konservative Abschätzung für die Folgejahre übernommen. Wenn die Mittelwertbildung bis zum Jahr 2023 fortgesetzt wird, ergibt sich eine Hintergrundbelastung von 10 μg/m³. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Hintergrundbelastung bis 2030 noch weiter sinkt. Bei den für die Hintergrundmessung für Feinstaub PM2,5 betriebenen Messstationen Sternschanze, Veddel und Wilhelmsburg handelt es sich zudem um höher belastete Bereiche als Niendorf. Es werden somit auch in Zukunft keine Überschreitungen der Grenzwerte für Luftschadstoffe im Plangebiet Niendorf 97 erwartet.

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