Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBI. S. 363) stellt den Großteil der Fläche als Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ dar, wobei der Abschnitt südlich der Straße Langenhorst mit einer Kleingartennutzung und der nördliche Teil ohne spezielle Eintragung beschrieben ist. Entlang der Kollaustraße erstreckt sich die milieuübergreifende Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“. Im Westen schließt sich das übergreifende Milieu „Landschaftsachse“ an. Der Verlauf der Kollau und deren Zulauf aus dem nordwestlichen Teil des Plangebiets entlang des Rückhaltebeckens werden als Milieu „Gewässerlandschaft“ dargestellt. Im südlichen Plangebiet wird das Milieu „Aue“ dargestellt.

In der Fachkarte „Grün Vernetzen“ wird im gesamten Plangebiet das Handlungsfeld „Prioritäre Fläche der Kaltluftlieferung“ dargestellt. Im südlichen Plangebiet ist eine „Gesamtstädtisch bedeutsame Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Zusätzlich sind Flächen des Grünen Netzes wie „Große Sportflächen“ und „Kleingärten“ dargestellt. Im Westen schließt die Eimsbüttel-Landschaftsachse an.

In der Karte „Arten- und Biotopschutz“ ist das südliche Plangebiet vorrangig als Biotopentwicklungsraum 10b „Kleingärten“ und als „Prüffläche für den Biotopverbund“ dargestellt. Zusätzlich werden dort die Biotopentwicklungsräume 3a „übrige Fließgewässer“, 3b „Auen der übrigen Fließgewässer mit parkartigen Strukturen und 10a „Parkanlage“ dargestellt. Im nördlichen Plangebiet werden die Biotopentwicklungsräume 10d „Große Sportanlagen“ und 14e „Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.

Die Darstellungen im Landschaftsprogramm werden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren im Bereich der neuen Sportfelder südlich der Langenhorst zum Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ berichtigt. Die spezielle Nutzung „Kleingärten“ entfällt. Im Bereich der vorhandenen Kleingartenanlage wird das Milieu nicht verändert. Die übrigen Milieus als auch die milieuübergreifenden Funktionen bleiben unverändert.

Die Fachkarte „Grün Vernetzen“ wird im Bereich der geplanten neuen Sportfelder südlich der Langenhorst zum Biotopentwicklungsraum „Sonstige Grünanlage“ berichtigt. Im Bereich der vorhandenen Kleingartenanlage wird der Biotopentwicklungsraum nicht verändert. Die übergreifenden Entwicklungsziele „Hauptwegeverbindung“ und „Kaltluftlieferung“ bleiben unverändert.

Die Karte „Arten- und Biotopschutz“ wird im Bereich der neuen Sportfelder in den Biotopentwicklungsraum 10e „sonstige Grünanlage“ geändert. Entlang der Grenzen der neuen Sportfelder wird eine redaktionelle Anpassung in den Biotopentwicklungsraum 10e „sonstige Grünanlage“ vorgenommen. Die übrigen Biotopentwicklungsräume bleiben unverändert.

3.1.3 Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (Senats-Drs. 2021/01547) bei Betroffenheit Grünes Netz

Das Plangebiet liegt innerhalb des Zweiten Grünen Rings. Flächen des „Grünen Netzes der inneren Stadt bis einschließlich des 2. Grünen Rings“ werden am südwestlichen Rand des Plangebiets im Bereich der Maßnahmenflächen „M1“ und „M2“ berührt. Am südlichen Rand des Plangebietes verläuft eine lineare „Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“, die dem Verlauf des Kollauwanderwegs folgt. Gemäß Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ (Drs. 21/16980) sind diese Flächen künftig von Bebauung freizuhalten. Sollte unter Abwägung aller Belange dennoch eine kleinflächige Inanspruchnahme notwendig sein, sind gemäß den Vereinbarungen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün Kompensationsmaßnahmen für das Grüne Netz, möglichst in räumlicher Nähe, erforderlich. Durch die vorliegende Planung wird kein Kompensationsbedarf im Sinne des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün ausgelöst, da in dem Teil des Plangebietes, der innerhalb des Grünen Netzes liegt, nur Flächenfestsetzungen getroffen werden, die keine Überbauungen mit hochbaulichen Anlagen zulassen.

3.1.4 Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt (Senko-Drs. 190912/8)

Grundsätzlich ist zu prüfen, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist und welche Instrumente und Maßnahmen hierfür im Sinne der Leitlinie ergriffen werden können.

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