3.1.5 Gründachstrategie (Senats-Drs. 2020/11432)
Im Planverfahren ist grundsätzlich zu prüfen, ob Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern festgesetzt werden können.
Im Planverfahren ist grundsätzlich zu prüfen, ob Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern festgesetzt werden können.
Außerhalb des Geltungsbereichs, jedoch unmittelbar südlich an das Plangebiet grenzend, verlaufen Bahnanlagen. Eine Ertüchtigung sowie ein (soweit möglich) zweigleisiger Ausbau der bestehenden nördlichen Güterumgehungsbahn (nGUB) sind laut Koalitionsvertrag vorgesehen. Hierzu wird derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung zur möglichen Nutzung der nGUB für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Rahmen des Dialogforums Schiene Hamburg-Altona durchgeführt. Für einen Ausbau der nGUB wäre in diesem Bereich nach aktuellem Kenntnisstand ein Flächenbedarf in Richtung Norden von ca. 12 m erforderlich. Bei einem zweigleisigen Ausbau könnte es zu einer Veränderung der Abstandsverhältnisse kommen. Da auch in diesem Abschnitt der nGUB ggf. eine neue Haltestelle entstehen könnte, kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass neben dem 12 m breiten Streifen ggf. auch weitere Flächen notwendig wären. Näheres - unter anderem die Rahmenbedingungen eines dann voraussichtlich erforderlichen Gewässerumbaus der Kollau - wäre in einem gesonderten eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu klären.