5.14.3 Maßnahmenflächen „M4“ und „M5“
Die bereits umgesetzten Maßnahmenflächen „M4“ und „M5“ werden im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
Die bereits umgesetzten Maßnahmenflächen „M4“ und „M5“ werden im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
Die von der geplanten Wendeanlage der Straße Langenhorst nach Süden zu dem Feuchtbiotop führende vorgesehene Oberflächenentwässerung ist im Bebauungsplan unverbindlich vorgemerkt.
Enteignungen können nach den Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels des BauGB durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Errichtung der Sportanlagen, für Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Bepflanzung im ÜSG Kollau sind noch wasserrechtliche Verfahren nach § 78 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409, S. 1, 33) in Verbindung mit § 54a des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510, 519) erforderlich.
Mit dem FCSP als erstem und langfristigen Nutzer der neu ausgewiesenen Sportflächen werden in einem städtebaulichen Vertrag Vereinbarungen zur Ergänzung der Festsetzungen und Förderung der verfolgten Ziele geschlossen. Dies umfasst:
Durchführungsverpflichtungen für bauliche Anlagen, für Ausgleichs- und Pflanzmaßnahmen und die Herstellung und Sicherung von Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
eine Nachhaltigkeitszertifizierung von Freiraum- und Hochbaumaßnahmen
Förderung der Nachhaltigkeit bezüglich Herstellung und Betrieb
Umsetzung mobilitätsoptimierender Maßnahmen
anteilig Lademöglichkeiten für KFZ- Stellplätzen
Nachhaltiges Wassermanagement, insbesondere Starkregenvorsorge sowie die Bewässerung von Spielfeldern mit gesammeltem Regenwasser
Umsetzung artenschutzrechtlicher Vorsorge- und Fördermaßnahmen