Planunterlagen: Niendorf97
Begründung
5.14.1 Überschwemmungsgebiet
Im hochwassergefährdeten Bereich der Kollau (Überschwemmungsgebiet) gelten die „Besonderen Schutzbestimmungen für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ des § 78 WHG in Verbindung mit der „Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Kollau“, das mit Verordnung 5. Dezember 2017 festgesetzt worden ist (HmbGVBl. S. 376). Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung richten sich die Verbote sowie Genehmigungspflicht nach den Schutzvorschriften des WHG für festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Die Grenzen des festgesetzten Überschwemmungsgebiets werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
5.14.2 Gesetzlich geschütztes Biotop
Auf den Freiflächen südlich der Straße Langenhorst hat sich die natürliche Vegetation zu einem gesetzlich geschützten, flächenhaften Biotop entwickelt. Bei Realisierung des Bebauungsplanes Niendorf 97 kommt es zu Eingriffen auf dieser Fläche. Die Kompensation erfolgt auf der dem Eingriff zugeordneten Fläche (vgl. § 2 Nr. 32).