Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.12.4.3 Lichtemissionen

Die Beleuchtung der Flächen für Sportanlagen - insbesondere der Fußballfelder durch Flutlichtmasten - kann sich maßgeblich auf das Verhalten der im Plangebiet vorkommenden Tierarten auswirken. Durch eine ungünstige Ausrichtung der Beleuchtung in Richtung der Landschaft können insbesondere Fledermaus- und Vogelarten in ihrem Tag-Nacht-Rhythmus gestört werden. Aus diesem Grund ist die Abstrahlung unzulässig und die Ausleuchtung der Spielfelder auf die frühen Abendstunden zu begrenzen. Darüber hinaus sind insbesondere Insekten gefährdet, da diese durch das Licht angelockt und getötet werden können.

Um erhebliche Störungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu vermeiden, sollten Bauarbeiten generell bei Tageslicht durchgeführt werden. Bei abendlichen Arbeiten oder Sportbetrieb sollten gerichtete Lampen bzw. kurze Masten oder abgeschirmte Leuchten verwendet werden, die den Lichtstrahl auf die notwendigen Bereiche begrenzen. Zudem wird eine Farbtemperatur sowie Höchsttemperatur der Leuchtgehäuse und eine Umschließung vorgeschrieben; vgl. § 2 Nr. 30+31:

Flutlicht-Leuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 4.000 Kelvin und auf der mit „(B)“ bezeichneten Flächen für Sportanlagen ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.

Übrige Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur mit maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.

5.12.4.4 Externer Ausgleich

Zum Ausgleich des Eingriffs in die durch Flächen mit Sportanlagen überplanten Bereiche des geschützten Biotopes wird eine externe Ausgleichsfläche mit einer Flächengröße von mindestens 9.200 m2 zugeordnet. Sie befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Ohmoor“ und umfasst den östlichen Teilbereich des Flurstückes 18031 der Gemarkung Niendorf; vgl. § 2 Nr. 32:

Zur Kompensation des geplanten Eingriffs in das gesetzlich geschützte Biotop „Feuchtgrünland“ wird eine Teilfläche des Flurstücks 18031 der Gemarkung Niendorf außerhalb des Bebauungsplangebietes als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche den Flächen für Sportanlagen zugeordnet.

Zielsetzung der ökologischen Aufwertung ist es, die Wasserhaltung auf den Flächen zu erhöhen (Beseitigung der Drainagen), die Vererdung des Torfbodens zu bremsen und feuchtliebende Arten zu fördern.

5.13 Abwägungsergebnis

Mit Aufstellung des Bebauungsplans werden die Flächen für Sportanlagen im Bezirk Eimsbüttel erweitert und die sportliche Entwicklung des Vereins FC St. Pauli in Hamburg gesichert.

Für das Areal wird die Entwicklung eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für den FCSP mit Sportplätzen, Funktionsgebäuden und möglichen Nebenanlagen ermöglicht. Dies hat eine Überplanung der Baseball-Anlage und der damit verbundenen Verlagerung der ansässigen Vereine zur Folge. Zudem werden Bereiche des Überschwemmungsgebiets mit zwei neuen Sportplätzen überbaut.

Die neue Sportanlage soll an den bereits etablierten Standort anschließen und die gegenwärtigen sowie zukünftigen Bedarfe des professionellen Sports erfüllen. Neben einer flächensparenden Anordnung der Fußballfelder sowie der dazugehörigen Infrastrukturen werden Maßnahmen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt.

Insgesamt verändert sich durch die Planungsabsichten die Struktur des Plangebiets. Die Bedeutung des Standorts als Sportstätte soll gestärkt werden, es wird in Folge dessen eine Überplanung bislang unbebauter Flächen erforderlich. Das Landschaftsbild wird zukünftig durch Sportanlagen geprägt.

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