3.2.4 Bauschutzbereich
Das Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich (Anflugsektor) nach § 12 Abs. 3 Nr. 2a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 699), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 327 S. 1, 4), des Verkehrsflughafens Hamburg Airport, in dem Bauhöhenbeschränkungen gelten. Im nordöstlichen Teil des Plangebiets bedürfen alle Bauwerke einer Zustimmung der Luftverkehrsbehörde, im südwestlichen Bereich Bauwerke ab 12,2 Metern Höhe. Dies gilt ebenfalls für vorübergehend einzusetzendes Baugerät wie beispielsweise Baukräne.
Das Plangebiet befindet sich im Anlagenschutzbereich verschiedener Komponenten des Instrumenten-Landesystems (ILS) des Hamburg Airport. Das Gebiet liegt im Anflugbereich der Landerichtung 05 sowie der Abflugfläche in Richtung 23. Es ist unterliegt damit den Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb (NfL I – 328/01). Insbesondere die Anlagenschutzbereiche des ILS 05, der Radaranlage und des NDB FU können durch Bauvorhaben betroffen sein.
Jegliche Bebauung in diesem Bereich ist nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde (BWI) möglich. Diese trifft ihre Entscheidung unter Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung werden u.a. die Auswirkungen der geplanten Bauwerke auf Instrumentenlandesystem bzw. Radartechnik geprüft.