6. Aufhebung bestehender Pläne, Hinweise auf Fachplanungen
Für den Geltungsbereich wird der bestehende Bebauungsplan Lohbrügge 24 vom 10. August 1965 (HmbGVBI. S. 138) geändert.
Für den Geltungsbereich wird der bestehende Bebauungsplan Lohbrügge 24 vom 10. August 1965 (HmbGVBI. S. 138) geändert.
Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Größe von etwa 4.100 m².