7.2. Kostenangaben
Bei der Verwirklichung der Planung entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg keine Kosten.
Entschädigungsansprüche im Hinblick auf die Aufhebung einer zulässigerweise ausgeübten Nutzung sind nicht zu erwarten.
Ebenso sind Entschädigungsansprüche hinsichtlich eines Eingriffs in eine ausgeübte Nutzung nicht zu erwarten (§ 42 Absatz 3 BauGB). Sonstige Entschädigungsansprüche nach §§ 40 bis 44 BauGB sind ebenfalls nicht zu erwarten.