Rahlstedt137
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungZeitraum
–Institution
Bezirksamt WandsbekPlanungsanlass
Der Gebäudebestand zwischen Nordlandweg und Lapplandring weist teilweise erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf. Zur Schaffung von insbesondere auch familienfreundlichen Wohnungen mit zeitgemäßem Standard, hat sich die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg für eine vollständige Neubebauung des Grundstücks entschieden. Da die vorgesehene Neubebauung dem geltenden planrecht nicht entspricht, sollen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Verfahren nach §§ 12, 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ansprechperson
Bebauungsplanung:
Nico Deutscher
Tel. + 49 40 42881-2846
E-Mail: nico.deutscher@wandsbek.hamburg.de
Landschaftsplanung:
Konstanze Trantow
Tel. + 49 40 42881-3095
E-Mail: konstanze.trantow @wandsbek.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 137 (Nordlandweg) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 137 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
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Untersuchung
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Ergänzende Unterlagen
Hier finden Sie den Vorhaben- und Erschließungsplan und ergänzende Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren.