Planunterlagen: Niendorf97
Begründung
4.1 Vorbemerkungen
Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ins-besondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Für diese Belange ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum Baugesetzbuch beschrieben und bewertet werden. Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen ist das gültige Planrecht des Bebauungsplanes Niendorf 70 vom 27.09.1989 zu berücksichtigen.
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
In die nachfolgenden Kapitel des Umweltberichts sind die Ergebnisse der quantitativen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach dem Hamburger Staatsrätemodell jeweils zusammenfassend integriert. Eine ausführliche Darstellung der Bilanzierung incl. Flächen- und Punktwertetabellen sowie der Bilanzierung der überplanten Bäume nach Baumschutzverordnung erfolgt in einem Begleitdokument zum Umweltbericht.
4.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan Niendorf 97 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportflächen im Bezirk Eimsbüttel und für die Entwicklung eines Fußballleistungszentrums für den FC St. Pauli am Standort Kollaustraße/Langenhorst. Mit der Standortkonzentration an einem bereits etablierten Trainingsstandort des Vereins werden die Voraussetzungen geschaffen, sowohl für die Profimannschaften als auch für den Nachwuchs professionelle Trainingsbedingungen zu schaffen und die notwendigen Sportstättenstandards sowie die infrastrukturellen Bedarfe sicherzustellen. Damit verbunden ist eine Erweiterung der Sportanlagenflächen durch Verlegungen und Modernisierungen bestehender Plätze sowie durch Neubau von zwei Sportplätzen auf bisher nach gültigem Planrecht als Kleingärten ausgewiesenen Flächen im Überschwemmungsgebiet der Kollau. Zudem erfolgt eine Neuordnung der erforderlichen Funktionsgebäude sowie der entsprechenden Erschließungsfunktionen, u.a. im Bereich der Straße Langenhorst, was mit im Vergleich zum gültigen Planrecht veränderten Baufeldern und Straßenverkehrsflächen einhergeht.
Die geplante Lage von zwei Sportplätzen im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Kollau südlich der Straße Langenhorst erfordert komplexe wasserwirtschaftliche und umweltplanerische Maßnahmen, die den Anforderungen des Hochwasserschutzes und des Boden- und Gewässerschutzes gerecht werden sowie Beeinträchtigungen der Anlieger vermeiden.
Die Sicherung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sowohl auf der Ebene des Bebauungsplans durch Festsetzungen der Nutzung von Flächen in Verbindung mit den textlichen Festsetzungen, durch Regelungen eines städtebaulichen Vertrags sowie auf der Ebene des erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Die weiteren Nutzungen sollen im Wesentlichen gesichert werden. Nicht von den Planungen betroffen sind sämtliche Wasserflächen. Ebenso bleibt die 2018 neu gestaltete Ökokontofläche an der Niendorfer Straße 99 erhalten, die als Modellprojekt angrenzend an eine hochwasserangepasste Kleingartenanlage eine Streuobstwiese und einen naturnahen Retentionsbereich umfasst. Die bestehenden Wegeverbindungen in Nord-Süd-Richtung sowie in West-Ost-Richtung sollen funktional gesichert werden, erfordern jedoch teilweise Anpassungen in der Lage bzw. Wegeführung.