5.12.1.3 Fassadenbegrünung
Ein weiterer Baustein für die Verbesserung der stadtklimatischen Situation bildet die Fassadenbegrünung. Fassadenbegrünungen entfalten sowohl positive ökologische als auch lokalklimatische Wirkungen, können gebäudeklimatisch eine Minderung von negativen Hitze- und Kälteeinflüssen bewirken und zur Gestaltung und Durchgrünung des Siedlungsraumes beitragen. Hierzu wird festgesetzt, vgl. § 2 Nr. 17:
„Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen sind fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 4 m betragen, mit Kletter- und Rankpflanzen zu begrünen. Je Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Pro Pflanze sind eine offene Pflanzscheibe von mind. 0,5 m², eine Pflanzgrube mit mind. 0,5 m Tiefe und ein durchwurzelbares Bodenvolumen von mind. 1 m³ zu berücksichtigen. Die Fassadenbegrünungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.“
Die Fassadenbegrünung dient der Ergänzung und Anreicherung der Biotopstrukturen und besitzt im Zusammenhang mit den weiteren Begrünungsmaßnahmen Funktionen als Verbindungsbiotop insbesondere für Insekten. Auch weniger störungsempfindliche Hecken- und Gebüschbrüter des Siedlungsraumes, wie z.B. Amseln, Meisen, Sperlinge, nutzten dichtwachsende Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet häufig als geeignetes Sekundärhabitat (Nistplatz und/ oder Ruheplatz). Außerdem schafft die Begrünung geeigneter Bauteile gestalterisch wirksames Grünvolumen.
Bei der Ermittlung des Anteils der zu begrünenden Fassadenfläche ist die aufgehende Wandfläche ab Oberkante Gelände bis Unterkante Dachüberstand bzw. Attika zu Grunde zu legen.
Auch die erforderlichen Ballfangzäune für die sportliche Nutzung der Flächen sind mit einer Fassadenbegrünung zu versehen, vgl. § 2 Nr. 21:
„Ballfangzäune sind auf mind. 25 v. H. ihrer Länge mit immergrünen Rankpflanzen sowie Rankpflanzen mit Blühaspekt zu begrünen.“
Mit der Festsetzung und einer Kombination aus immergrünen Rankpflanzen sowie solchen mit Blühaspekt wird auf die Arten- und Strukturvielfalt auf den Flächen für Sportanlagen abgestellt. Durch die Verwendung heimischer Rankpflanzen soll eine jahreszeitliche Abwechslung gefördert werden. Neben positiven Effekten auf das Landschaftserleben liefern sie Insekten Nektar und Pollen. Darüber hinaus kann dadurch Sorge getragen werden, dass sich die Ballfangzäune optisch in den angrenzenden Freiraum einfügen. Mithilfe der geplanten Bepflanzung soll der Übergang in die freie Landschaft optimiert werden. Insbesondere im Bereich visuell erlebbarer Landschaftsräume entlang von Wegen (z.B. Blickbezüge vom Kollauwanderweg über die Maßnahmenflächen „M2“ und „M3“ auf die Sportanlagen (B) - wird eine Begrünung deshalb empfohlen. Durch die immergrünen Berankungen bleibt der Effekt der Sichtverschattung durch die Begrünung ganzjährig erhalten. Die Begrünung mit blühenden Rankpflanzen bietet sich insbesondere an den Ballfangzäunen an, welche in Richtung Süden ausgerichtet sind.