Planunterlagen: Rahlstedt138

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) ist Eigentümerin von Grundstücken in Meiendorf im Stadtteil Rahlstedt, südlich des Nordlandweges und der Zellerstraße. Für die Grundstücke plant die SAGA Unternehmensgruppe eine vollständige Neuentwicklung.

Im Plangebiet befindet sich derzeit eine ein- bis viergeschossige Servicewohnanlage für Senioren. Der Gebäudebestand weist zum einen hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und entspricht zum anderen nicht den rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Beständen zeigen, dass die Kosten einer möglichen Sanierung bzw. Modernisierung der Bestände und die Kosten eines barrierefreien Aus- und Umbaus für die Vorhabenträgerin nicht wirtschaftlich dargestellt werden können.

Zur Modernisierung des Wohnungsangebotes, zur Schaffung von insbesondere auch familienfreundlichen Wohnungen bei gleichzeitigem Erhalt von seniorengerechtem Wohnen im Quartier hat sich die SAGA Unternehmensgruppe für einen Abriss zugunsten einer vollständigen Neubebauung der Grundstücke mit rund 450 Wohneinheiten entschieden. Zudem ist innerhalb des Plangebiets der Neubau einer Kindertagesstätte geplant, um dem hohen Bedarf an Betreuungsangeboten für die potenziellen Mieterinnen und Mieter der Familienwohnungen und Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Stadtteil zu entsprechen.

Im Sozialraum Rahlstedt-Meiendorf gibt es zum Stand 2023 etwa 1.000 Sozialwohnungen. Bis zum 01.01.2025 fallen ca. 6 Prozent der im Sozialraum Meiendorf vorhandenen Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum stellt demnach einen geeigneten Schritt dar, um der Wohnungsnachfrage aus der vorhandenen Bevölkerungsstruktur zu begegnen. Insgesamt sollen im Plangebiet an Nordlandweg und Zellerstraße 344 öffentlich geförderte Service-Wohnungen sowie rund 100 weitere Wohneinheiten für Familien und anderweitige Bewohnende entstehen.

Da die vorgesehene Neubebauung mit dem geltenden Planrecht nicht vereinbar ist, soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394, S. 1, 28). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss W XX/XX vom XXX (Amtl. Anz. S. XX) eingeleitet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht sowie ohne Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen liegen vor (siehe Kapitel 4).

Die Bürgerinnen und Bürger wurden nach Bekanntmachung vom 5. Februar 2021 (Amt. Anz. Nr. 10 S. 186) im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 02. März 2021 u. a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Die Veröffentlichung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom XX (Amtl. Anz. Nr. S. XX) in der Zeit vom XX bis einschließlich XX stattgefunden.

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Das Plangebiet wird begrenzt über den Nordlandweg, die Ostgrenze und Nordgrenze der Zellerstraße, die Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 4304, 5353, 5330, 5004 sowie die Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

Das Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 4296, 4303 sowie 4304 und 805 (anteilig) der Gemarkung Meiendorf. Die Flurstücke 5004, 5330 und 5353 der Gemarkung Meiendorf werden arrondierend in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um den auf dem Flurstück 5004 befindlichen, südlich an das Vorhabengebiet angrenzenden Grünzug als quartiersprägende Wegeverbindung langfristig zu qualifizieren.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Fläche von rund 38.490 m2.

Für das Vorhaben wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Vorhabenträgerin geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer vereinbarten Frist umzusetzen. Der Vertrag beinhaltet außerdem Regelungen zur Ausführung und Gestaltung des Vorhabens sowie die Übernahme der mit der Erschließung des Grundstücks und der Planung verbundenen Kosten durch die Vorhabenträgerin. Darüber hinaus wird zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Vorhabenträgerin geschlossen.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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