Planunterlagen: Rahlstedt138

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.5. Biotope

Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22), in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92).

3.2.6. Artenschutz

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG zu beachten. Dies betrifft bei den Vorhaben des vorliegenden Bebauungsplans die zeitlichen Regelungen für die Fällung von Bäumen und Rodung von Strauch- und Heckenbestand. Zudem sind Vorgaben für den Zeitraum des Abrisses von Gebäuden zu berücksichtigen.

Hierzu wurden eine faunistische Potenzialanalyse sowie eine artenschutzfachliche Prüfung erstellt.

3.2.7. Baumschutz

Für die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Hecken gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (Baumschutzverordnung) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).

Der größte Teil des im Plangebiet aufgenommenen Baumbestands unterliegt den Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung.

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Die Stellungnahme: