Planunterlagen: Rahlstedt138

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.2. Denkmalschutz

Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden.

3.2.3. Altlastenverdächtige Flächen

Nach Auskunft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Bodenschutz und Altlasten, von Juli 2021 liegen im Altlastenhinweiskataster keine Hinweise auf Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen vor.

3.2.4. Kampfmittelverdacht

Das Plangebiet wird nicht als Verdachtsfläche nach § 1 Absatz 4 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289) eingestuft. Der Kampfmittelbescheid aus dem Jahr 2020 weist darauf hin, dass im Plangebiet kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger oder vergrabene Kampfmittel besteht.

Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 KampfmittelVO notwendig.

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