Planunterlagen: Rahlstedt138
Begründung
3.1.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt überwiegende Teile des Plangebiets als Wohnbauflächen dar. Der südliche Teil des Plangebiets ist als Grünfläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar, somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.
3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (LaPro) stellt für das Plangebiet das Milieu „Etagenwohnen“ sowie im südlichen Bereich des Plangebiets das Milieu „Parkanlage“ dar. Der Grünzug verbindet die Grünflächen des Quartiers miteinander und ist Teil des Freiraumverbundes Hamburg, dem sogenannten Grünen Netz. Die Fachkarte Arten- und Biotopschutz stellt das Plangebiet als einen „städtisch geprägten Bereich“ dar. Die Grünverbindung im südlichen und östlichen Bereich des Plangebiets ist als Parkanlage gekennzeichnet Das Bebauungskonzept entspricht somit den Darstellungen des Landschaftsprogramms; Eine Änderung des Landschaftsprogramms ist nicht erforderlich.