5.4. Straßenverkehrsflächen
Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen des Nordlandweges, des Verbindungsweges zwischen Nordlandweg und Zellerstraße sowie der Zellerstraße verlaufen entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenzen des Plangebiets. Die Straße Nordlandweg wird bis zur Straßenmitte sowie die Zellerstraße sowie der Verbindungsweg zwischen jenen beiden Straßen vollständig bestandsorientiert als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Der Verbindungsweg zwischen Nordlandweg und Zellerstraße ist jedoch in seiner Nutzungsart reglementiert (Fuß- und Radweg) und daher nicht uneingeschränkt als öffentliche Wegefläche gewidmet.
Die Erschließung des Vorhabengebietes ist über das Bestandsstraßennetz (Nordlandweg, Zellerstraße) gewährleistet. Die Zufahrten der geplanten Tiefgaragen binden an die Bestandsstraßen an, jene im Nordwesten an den Nordlandweg und jene im Osten an die Zellerstraße. Die Vorhabenplanung sieht keine baulichen Anlagen vor, die bei der Zu- und Abfahrt der Tiefgarage negative Auswirkungen für die Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Nebenflächen hervorrufen. Die zweistreifige Rampe stellt sicher, dass keine Fahrzeuge im öffentlichen Bereich auf die Einfahrt in die Tiefgarage warten müssen. In Bezug auf die Grundstücksüberfahrt am Nordlandweg wird aus gutachterlicher Sicht die gemeinsame Zufahrt zur Tiefgaragenrampe und der angrenzenden Stellplatzanlage für den Hol- und Bringverkehr der Kita sowie für die Kunden der gewerblichen Nutzungen jeweils nur vergleichsweise gering genutzt werden. Begegnungen zwischen dem Verkehr, der aus der Tiefgarage ausfährt und dem Verkehr, der auf die Stellplatzanlage zufließt, sind aufgrund der geringen Verkehrsmengen als selten bzw. unwahrscheinlich zu bewerten. Zusätzliche Behinderungen für den Fußverkehr entlang des Nordlandwegs durch wartende Fahrzeuge sind daher nur in sehr seltenen Fällen zu erwarten. Die Sicherstellung ausreichender Sichtbeziehungen zwischen dem ausfahrenden Verkehr aus der Tiefgarage und dem abfließenden Verkehr der Stellplatzanlage sind im Rahmen der weiteren Planungen zu gewährleisten. Tore bzw. Schranken werden unter Beachtung ausreichender Aufstellflächen auf Privatgrund positioniert.
An der nördlichen Spitze des Planungsbereiches ist eine Überfahrt vorgesehen, die ausschließlich als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge dient. Im östlichen Bereich des Plangebietes, westlich der Zeilenbauten des Familienwohnens ist eine weitere Überfahrt geplant, die als Zufahrt sowie Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge dient.
Mit den neu geplanten Tiefgaragen besteht das Ziel, das Plangebiet selbst und das öffentliche Bestandsstraßennetz weitestgehend frei von zusätzlichem ruhenden Verkehr zu halten, um die Aufenthaltsqualität zu wahren. Die Auswirkungen der durch das Plangebiet induzierten Neuverkehre wurden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht. Die Berechnungen berücksichtigen die aktuellen Verkehrszahlen (ermittelt durch Verkehrserhebungen im September 2021) sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die Realisierung des geplanten Vorhabens zu erwarten ist. Aufgrund der Zählergebnisse und Beobachtungen vor Ort lassen sich die Knotenpunkte (Nordlandweg/Zellerstraße/Millöckerweg) als uneingeschränkt leistungsfähig bewerten. Nennenswerte Behinderungen oder Rückstausituationen konnten nicht beobachtet werden. Ein rechnerischer Nachweis der Verkehrsqualität wird gutachterlich insofern als entbehrlich angesehen.
Bzgl. der zu erwartenden Neuverkehre wird als Bezugsgröße einschließlich des Wirtschaftsverkehrs im Bestand von einem Kfz-Verkehrsaufkommen von insgesamt rund 530 Kfz-Fahrten/24h ausgegangen. In der Gesamtbilanz des zukünftigen Kfz-Verkehrsaufkommens ist der Wegfall des „Altverkehrs“ der vorhandenen Wohnbebauung zu berücksichtigen. Somit ergibt sich bei der geplanten Nutzungsintensivierung eine geringe Zunahme um ca. +160 Kfz-Fahrten/Tag (Summe des zusätzlichen Quell- und Zielverkehrs), die im betrachteten Umfeld uneingeschränkt abwickelbar sind. Diese Einschätzung gilt auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen des benachbarten Bebauungsplans Rahlstedt 137. Vor dem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandene Straßenraumgestaltung grundsätzlich geeignet ist, auch der zukünftigen Entwicklung zu entsprechen, jedoch bedarf es im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung einer Regelung des ruhenden Verkehrs, um den erforderlichen Verkehrsfluss (insbesondere für Rettungsfahrzeuge und die Ver- und Entsorgung) gewährleisten zu können.
Der bereits vorhandene Gehweg an der Südseite der Zellerstraße soll hinsichtlich einer barrierefreien Ausgestaltung auf das Regelmaß der ReStra von ca. 2,65 m ausgebaut werden.
Die am Ende der Zellerstraße vorhandene Wendeanlage ist für das derzeit anzusetzende Bemessungsfahrzeug (dreiachsiges Müllfahrzeug ohne Nachlaufachse) zu klein dimensioniert. Die Befahrbarkeit mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug mit Nachlaufachse ist jedoch gewährleistet, sofern die Wendeanlage nicht durch parkende Fahrzeuge eingeengt wird.
Begegnungsfälle Pkw/Pkw können in Abschnitten des Straßenraums, ggf. unter langer Wartezeit, bewältigt werden. Begegnungsfälle Lkw/Lkw sind sehr selten anzunehmen und fallweise durch situationsangepasstes Fahrverhalten zu bewältigen.