5.8.2. Verschattung
Die im Vorhaben- und Erschließungsplan beabsichtigte städtebauliche Dichte kann Auswirkungen auf die Besonnung und Belichtung und damit auf die Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse haben. Um die Auswirkungen der städtebaulichen Dichte auf die Besonnung und Belichtung der Wohnräume zu untersuchen, wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ein Verschattungsgutachten erstellt, welches sowohl die Eigenverschattung der Entwurfsgebäude als auch die Besonnungssituation der angrenzenden bestehenden Wohnbebauungen durch das Vorhaben untersucht.
Bei der Beurteilung der Besonnungssituation ist zu berücksichtigen, dass für städtebauliche Planungen keine rechtsverbindlichen Grenz- oder Richtwerte hinsichtlich der Besonnungsdauer existieren. In Ermangelung verbindlicher gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien wurden im vorliegenden Gutachten für den Nachweis der gesunden Wohnverhältnisse hinsichtlich der natürlichen Besonnung die Empfehlungen für die Tag- und Nachtgleiche der DIN EN 17037 herangezogen.
Als Mindestvoraussetzung für eine ausreichende Tageslichtversorgung im Innenraum und somit als ermittelbare Nachweisgröße für eine noch ausreichende Besonnung verwendet die DIN EN 17037 die Dauer der möglichen Besonnung von 1,5 Stunden (90 Minuten) zwischen dem 1. Februar und dem 21. März. Der Nachweisort für die Besonnung liegt auf der raumseitigen Ebene der Außenwand in der Mitte der horizontalen Fensterbreite in einer Höhe von mindestens 1,20 m über dem Fußboden und 0,30 m über der Fensterbrüstung. Angerechnet werden nur Zeiten, in denen der Höhenwinkel der Sonne über einem Mindestwert liegt. Dieser geringste Sonnenhöhenwinkel ist abhängig von der geografischen Lage und wurde für Deutschland mit 11 Grad bestimmt. Die DIN EN 17037 ordnet die dann ermittelte Besonnungsdauer folgenden Mindestdauer der möglichen Besonnung als Empfehlungsniveaus zu:
Empfehlungsniveau Mindestdauer der möglichen Besonnung
Gering mit 1,5 Stunden,
Mittel mit 3,0 Stunden und
Hoch mit 4,0 Stunden.
Diese Werte haben allerdings den Charakter einer Empfehlung, der in innerstädtischen Bereichen – vor allem in den unteren Geschossen – üblicherweise nicht vollständig entsprochen werden kann. In Hamburg sollen gemäß der Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen „Einheitliche Standards für Verschattungsstudien im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und Hinweise für die Abwägung“ (Freie und Hansestadt Hamburg, Mai 2022) als Mindestbesonnungsdauer 1,5 Stunden zur Tag- und Nachtgleiche angestrebt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele nach dem „Hamburger Maß“ (Leitlinien zur kompakten Stadt) sollten keine höheren Mindestanforderungen an die Besonnungssituation gestellt werden. Bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen und der Orientierungswerte des § 17 BauNVO geht der Gesetzgeber in der Regel davon aus, dass gesunde Wohnverhältnisse (z. B. Sozialabstand, Freiraumversorgung, Belichtung, Belüftung, Besonnung) vorliegen.
Besonnungssituation im Plangebiet
Die Untersuchungen des Verschattungsgutachten haben ergeben, dass fast alle Wohnungen im Plangebiet DIN-gerecht besonnt werden. Etwa 8,5 Prozent der Wohneinheiten für Seniorinnen und Senioren und lediglich 2 Prozent der Wohneinheiten für Familien werden nicht DIN-gerecht besonnt. Diese Wohnungen befinden sich im Erdgeschoss oder 1. Obergeschoss sowie in nördlichen Ecklagen.
Die Wohnungen der Seniorenwohnanlage sind überwiegend einseitig ausgerichtet, nur wenige weisen ein Fenster an einer zweiten Fassadenseite auf. Durch die einseitige Fassadenausrichtung, die Verschattung durch Nachbargebäude oder eine Ecklage (Eigenverschattung), werden bei den nicht DIN-konformen Wohnungen Besonnungswerte zwischen 0 und 89 Minuten an der Fensterlaibungsinnenseite für die Tag- und Nachtgleiche (am 20. März) erreicht. Als Kompensationsmaßnahme für die nicht ausreichend besonnten Wohneinheiten wird in allen Gebäuden der Seniorenwohnanlage jeweils ein gut besonnter Gemeinschaftsraum hergestellt.
Die Familien-Wohnungen sind überwiegend durchgesteckt geplant, wodurch eine DIN-konforme Besonnung möglich ist. Durch Südfenster werden besonders die unteren Geschosse DIN-konform besonnt. Die Besonnungszeiten liegen zwischen 0 Minuten und 376 Minuten für die Tag- und Nachtgleiche (am 20. März). Lediglich zwei der 100 geplanten Wohnungen werden beim Familienwohnen im südlichen Bereich des westlichen Zeilengebäudes im Erdgeschoss zwischen 27 und 82 Minuten (Innenwert) nicht DIN-konform besonnt, was als vertretbare Anzahl bewertet wird, weshalb keine weiteren Maßnahmen aus städtebaulicher Sicht erforderlich sind.
Besonnungssituation im Umfeld des Plangebiets
Anhand verschiedener Verschattungssimulationsfilme wurde ermittelt, in welchen Bereichen es in der Umgebung außerhalb des Plangebiets in Folge der Planung zu Verschattungswirkungen kommen kann. Für eine genauere Untersuchung wurden die folgenden Gebäude identifiziert: Lapplandring 56, 64, 72, 80, Nordlandweg 93-105a, Nordlandweg 114-116, Offenbachweg 1, Paganiniweg 1, Wildschwanbrook 167 und Zellerstraße 10-24. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle untersuchten Gebäude auch nach Durchführung des Vorhabens eine gute Besonnung (Mindestzielwert von 90 Minuten) aufweisen werden.
Im Rahmen der Verschattungsstudie wurde zudem an den o.g. Nachbargebäuden die Besonnungsabnahme in den Wintermonaten betrachtet. Nach Rechtsprechung gilt eine Abnahme der Besonnung im Winterhalbjahr von mehr als einem Drittel als deutlich spürbar und somit erheblich nachteilig. An der Südwestfassade der Wohngebäude Nordlandweg 114 und Zellerstraße 24 sind demnach Abnahmen der Besonnung zwischen 36,6 und 43,5 Prozent zu verzeichnen. In der Zellerstraße 24 wird ein Aufenthaltsraum im Erdgeschoss durch die geplante zweite Hofbebauung (von Norden aus gesehen) verschattet. Beide betroffenen Wohngebäude werden jedoch auch nach Realisierung des Vorhabens DIN-gerecht besonnt. Zudem handelt es sich jeweils um freistehende Einfamilienhäuser, bei denen auch weniger von Verschattung betroffene Fensterlagen bzw. Fassadenseiten existieren.