Planunterlagen: Rahlstedt138

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.8. Schutzgebiete

Im Bereich des Plangebietes sind keine Schutzgebiete gemäß BNatSchG vorhanden. Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet (FFH-Gebiet Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum) liegt in etwa 350 m süd- bis südöstlicher Entfernung.

3.2.9. Klimaschutz

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), geändert am 15. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 235 S.1) sowie das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in der Fassung vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), geändert am 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443) zu beachten.

3.2.10. Durchführungsvertrag, Vorhaben- und Erschließungsplan

Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 ist ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Vorhabenträgerin geschlossen wird. Für das Vorhabengebiet existiert ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 wird. Darüber hinaus wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gem. Hamburgischem Wegegesetz (HWG) in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605) für die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden notwendigen Wegebaumaßnahmen mit der Vorhabenträgerin geschlossen.

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